Lebensversicherung:
Längeres Widerrufsrecht
Beim Abschluss eines Geschäfts gilt normalerweise ein 14-tägiges Rückgaberecht. Diese Regel galt bislang auch für Lebensversicherungskunden, die einen neuen Vertrag unterschrieben hatten. Seit kurzem hat sich diese Frist verlängert. Für den Widerruf der Vertragsunterschrift haben Versicherungsnehmer jetzt bis zu 30 Tage Zeit.
Die neue Regelung ist am 8. Dezember 2004 in Kraft getreten und gilt seither für alle Verträge von diesem Tag an. Eingeschlossen sind alle Einzelverträge für die private Altersvorsorge, neben Lebensversicherungen also auch Rentenpolicen und Rürup-Verträge. Wichtig: Die 30-tägige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde die Versicherungsbedingungen in den Händen hält. Im Zweifelsfall muss die Gesellschaft nachweisen, wann die Unterlagen zugegangen sind.
Auch ist es Sache der Gesellschaft, den Kunden auf die neue, verlängerte Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen. Versäumt der Vertreter dies, hat der Versicherte das Recht, den Vertrag noch ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags zu widerrufen.
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Gruß Sofix
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