Gebrauchtwagen:
Händler haftet auch für Reifen
Händler, die Gebrauchtwagen verkaufen, haften nicht nur dafür, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet. Der Käufer muss sich ebenso darauf verlassen können, dass die Reifen des Wagens in einem verkehrssicheren Zustand sind. Erleidet der neue Besitzer kurz nach dem Kauf einen Unfall wegen kaputter Reifen, kann er beim Händler Schadenersatz geltend machen, das entschied der Bundesgerichtshof. (BGH, Az. VIII ZR 386/02)
So geschehen bei einem Sportwagen-Fan. Als dieser seinen neuen Ferrari auf der Autobahn testete, platzte bei hoher Geschwindigkeit ein Reifen und das Fahrzeug erlitt Totalschaden. Nach eingehender Untersuchung stellte sich heraus, dass der Händler zwar die Reifen erst vor einem Jahr neu aufgezogen hatte, die Pneus aber bereits mehrere Jahre alt waren.
Nach Ansicht der Richter hätte der Händler den Reifenmangel erkennen müssen und die Gummis nicht aufziehen dürfen. Da er fahrlässig über das Alter der Reifen hinweggesehen habe, sei er Schuld am Unfall und müsse daher Schadenersatz leisten. Die Schadensumme belief sich auf rund 100.000 Euro.
__________________
Gruß Sofix
|