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Alt 25-03-2005, 22:40   #6
MANKOMANIA149
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Zitat:
Original geschrieben von Stefano
Sodele jetzt ist es Offiziell.

Die 10,- Eurolein müßen bezahlt werden, aber bei der Eintreibung der Gebühr, müßen die Patienten keine Mahngebühr...Gerichtskosten e.c.t zahlen...das muß die Kassenärtzliche Vereinigung bezahlen


wehret den Anfängen...bald verlangen die Krankenkassen pro Monat 10 Euro und wenn es erst einmal so ist....geht es immer weiter mit den Kürzungen....dann Gute Nacht Deutschland !!!
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Hintergrundmusik:
http://www.luxfunkradio.com/hu/
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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