URTEIL ZUR PRAXISGEBÜHR
Düsseldorf: In Deutschland ist zum ersten Mal ein Patient zur Zahlung der Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro verurteilt worden. Der 49-jährige Mann hatte sich zuvor geweigert und auf eine finanzielle Notlage verwiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Kassenärtliche Vereinigung zuständig, die Gebühr stellvertretend für die Ärzte einzuklagen. Mahn- oder Gerichtskosten darf sie allerdings nicht geltend machen. Kassenpatienten müssen seit dem vergangenen Jahr pro Quartal zehn Euro Praxisgebühr bezahlen, wenn sie zum Arzt gehen. Bundesweit haben jedoch bis heute rund 350.000 Patienten die Zahlung verweigert. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wollte die Kassenärztliche Vereinigung erreichen, dass künftig die Krankenkassen das Geld eintreiben müssen. q: ndr
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Ciao Stefano
Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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