hier geht es um kinderlose und pflegeversicherung.
Pflegeversicherung
Kinderlose müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab Januar 0,25 Prozentpunkte mehr. Ihr Beitrag erhöht sich damit auf 1,1 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes. Nicht betroffen davon sind Arbeitslosengeld II-Bezieher, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Menschen, die vor 1940 geboren wurden. Durch die Beitragserhöhung werden Menschen, die Kinder haben oder hatten, besser gestellt als solche ohne Nachwuchs. Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Gleichbehandlung von Kinderlosen und Eltern für verfassungswidrig erklärt hatte.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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