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Alt 28-12-2004, 10:29   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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was sich ab 2005 alles so ändert

wie jedes jahr haben sich unsere politiker wieder viel neues ausgedacht, damit es dem volk ja nicht langweilig wird. hier mal eine auswahl

Steuerprivileg für "EU4" und "D4" entfällt
Autos mit den Schadstoffklassen "EU4" (Benziner) und "D4" (Diesel) sind umweltfreundlicher als andere und durften darum bislang steuerfrei herumfahren. Für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember ihre Erstzulassung erhalten, fällt dieser Vorzug weg. Ist die Erstzulassung vor diesem Datum erfolgt, gibt es die Steuerprämie noch höchstens bis Ende 2005. Danach werden nur noch so genannte Drei-Liter-Autos steuerlich begünstigt. Die für Anfang 2005 geplante Förderung rußarmer Dieselautos wurde verschoben.

Fahrräder mit Standlicht
Neue Fahrräder müssen ab 2005 über ein Rücklicht mit Standlichtfunktion verfügen. Damit werden Radler im Dunkeln besser geschützt, weil das Rücklicht auch bei einem Stopp weiterleuchtet. Der Strom fürs Fahrradlicht muss auch weiterhin von einem Dynamo erzeugt werden. Batteriebetrieben Lichter sind nur als Ergänzung erlaubt. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Rennräder bis 11 Kilogramm und Mountainbikes bis 13 Kilogramm dürfen auch ausschließlich mit batteriebetriebenen Leuchten ausgerüstet werden.

Neue Hürden für Verkehrssünder
In Flensburg angesammelte Punkte können ab Februar 2005 schwieriger getilgt werden. Sobald neue Punkte in das Register kommen, stoppt die Tilgungsfrist für alte Einträge. Dabei zählt nicht mehr der Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig wurde, sondern der Tag des Vergehens. Auf diese Weise will der Gesetzgeber juristische Verzögerungstaktiken verhindern.

S-Klasse für 16-Jährige
Jugendliche ab 16 können von Februar an den Führerschein der neuen Klasse "S" erwerben. Damit können sie neben so genannten drei- und vierrädrigen Freizeitfahrzeugen - so genannten Quads und Mini-Trikes - auch Leichtmobile fahren. Letztere sind allerdings aus mehreren Gründen umstritten. Die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundkilometern könnten sich zum einen als Verkehrshindernis erweisen. Zum anderen gelten die Micro-Cars als kippanfällig und nicht crashsicher.

quelle www.mdr.de
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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