Zitat:
Original geschrieben von Vogtlandsiggi
Der Freund meiner Tochter hat beim Schrotthändler eine Getriebe fürs Auto für 300€ gekauft. Nach dem Einbau mußte er leider feststellen das es nicht funktioniert und er wollte es wieder zurückgeben. Leider weigert sich der Händler es zurückzunehmen.
Gibt es hier ein Rückgaberecht?
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Hallo Siggi,
zuerst einmal die wichtigste Frage: hat Der Freund Deiner Tochter einen Quittung / Rechnung> Beleg für den Kauf des Getriebe vom Schrotthändler erhalten???
Wenn ja, dann helfen Dir evtl. folgende Links:
http://www.verbraucherschutz-forum.de/show/?doc=MjzY
oder
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
wenn nein.....tja dann hat der Schrotthändler evtl. Glück gehabt aber auf jeden fall eine Steuerhinterziehung gemacht!!! ....über die man evtl. diskutieren könnte...