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Alt 20-05-2004, 21:19   #4
Hellia
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Zitat:
Alternativ soll ein Strafmaß von 20 bis 30 Jahren gelten.
Vor kurzem habe ich ein Report über Kinderschänder, die nach 5 Jahren freigelassen werden, trotz des fachmännischen Gutachten, wo stand was über eine sehr hohe Rezidivwahrscheinlichkeit, trotz, dass sie ihr Tat nicht mal eingesehen haben.
Ich bin mir nicht sicher, ob 20-30 Jahren eine adequate Alternative sind.
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