o.k. habe etwas gefunden...aaaaaaaber noch nicht fest...oder?
GEZ: Neue Rundfunkgebühr ab 2013 – Was ändert sich?
by Frank Kerkau on Februar 2, 2011
Ab dem Jahr 2013 sollen die Rundfunkgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Online-Angebote nicht mehr pro Empfänger sondern pro Haushalt erhoben werden. Wirtschaftsthemen erklärt die Änderungen für Unternehmen und Verbraucher:
Ab 01. Januar 2013 wird der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelten. Ab dann soll jeder Haushalt seine Rundfunkgebühr in Form von einer Haushaltsabgabe in Höhe von pauschal 17,98 Euro pro Monat zahlen. Damit wären sämtliche Empfangsgeräte, wie Fernseher, Radio, PC oder auch kein empfangsbereites Gerät, abgegolten.
Jeder bereits bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) registrierte Teilnehmer muss ab den 01. Januar 2012 die bei seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt bezüglich seines Haushalts erfassten Daten aktualisieren oder einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenzahlung stellen. Noch nicht gemeldete Personen oder Unternehmen gelten ab 01. Januar 2013 aufgrund ihrer bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt erfassten Daten automatisch als Beitragsschuldner.
Für Änderungen, die den Inhaber einer Wohnung, eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs oder einer Firma betreffen, gilt Anzeigepflicht.
Für ihre Zweit- oder Ferienwohnung in Deutschland müssen deren Besitzer künftig ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen. Kleingärtner sind befreit, sofern kein Dritter die Gartenlaube bewohnt.
Auf Antrag kann befreit werden, wer unter anderem Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz-IV), Grundsicherung im Alter, Bafög, Ausbildungsgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Menschen mit Seh- oder Hörschwäche können sich ebenfalls bei entsprechendem Grad ihrer Behinderung befreien lassen.
Unternehmen zahlen ihre Gebühr pro Filiale und gestaffelt nach Anzahl der jeweils dort beschäftigten Mitarbeiter. Für Kleinstunternehmen wird ein ermäßigter Satz in Höhe von einem Drittel gelten. Für Hotel- und Gästezimmer sowie gewerblich genutzte Ferienwohnungen und Kfz sind die Rundfunkgebühren separat geregelt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben zur Haushaltsituation macht oder in Zahlungsverzug über 6 Monate hinaus gerät, begeht eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht.
http://wirtschaftsthemen.net/unterne...ch/006876.html