22-08-2011, 18:04
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letzter welterklärer
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hausverbot für GEZ
Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat mit Urteil vom 23.08.2010, Az.: 42 C 34/10 entschieden, dass der GEZ, allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilt werden kann. Unten finden Sie unter Ihrem Bundesland ein vorbereitetes Formular, um ebenfalls der GEZ und ihren Beauftragten ein Hausverbot zu erteilen.
http://www.recht-hat.de/persoenlichk...ausverbot-gez/
auf der seite findet ihr musterformulare für das schreiben an die GEZ
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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