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Alt 24-04-2004, 23:51   #4
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.725
hallo tester,
was die mieterhöhungen angeht, so muss der vermieter sich an der ordsüblichen vergleichsmiete orientieren.
eine darf also nicht höher sein, als eine vergleichbare wohnug.
dazu muss er entweder 3 solcher wohungen benennen o. sich an einem miietspiegel orientiere.

wenn man nun nicht gerade in einem sehr gefragten wohngebiet wohnen muss, hat man heute als mieter jedoch mehr die möglichkeit den spieß umzudrehen und kann auf mietminderung bestehen.
nicht nur auf dem land, sondern auch in vielen grossstädten stehen nämlich reichlich wohnungen leer, so dass es dem verhandlungsgeschick des mieters angeht, ob er nicht dem vermieter einfach mal sagt, dass die wohnungen in der nachbarschaft schon zu einem günstigeren mietzins zu haben sind als die eigene.
viele vermieter gehen aus angst vor drohendem leerstand auf solche vorderungen ein und senken ihre miete.
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