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Alt 24-04-2004, 23:46   #3
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.727
hallo,

theoretisch kann man einem mieter nach mehrmaliger abmahnung sicher kündigen, wenn er die miete nicht bezahlt, in der praxis ist es eines der schwierigsten dinge überhaupt.

es gibt für räumungsklagen sehr strenge und bürokratische vorschriften. wer nur den kleinsten formalen fehler als vermieter begeht, kann sein vorhaben vergessen und muss wieder ganz von vorne anfangen.

der mieter kann einer räumungsklage dagegen sehr leicht aus dem weg gehen.
das einfachste ist, er zahlt einfach nur einen bruchteil seiner miete mit der begründung, er sei derzeit finanziell nicht in der lage mehr zu zahlen.
die richter gehen dann immer davon aus, dass der mieter zwar zahlungswillig, nur derzeit nicht zahlungsfähig ist.
aleine das genügt um eine durchsetzung der räumungsklage zu verhindern.

eine andere möglichkeit ist es, dass sich die frau des mieters kurz vor der räumung eine ärztliche bescheinigung besorgt, dass krankheitsbedingt ein umzug im moment nicht möglich ist.
diese bescheinigung genau am tag der räumung dem vollstrechungsbeamten vorgelgt, bringt das ganze zum fall.
der vermieter trägt nun die hohen kosten des verfahrens und muss einen neuen termin erwirken.

das einfachste mittel ist jedoch, dass der mieter nicht einfach nur nicht zahlt, sondern mängel an der wohnung verkündet und darauf hin die miete kürzt.
das kann bei der derzeitigen rechtssprechung eine ersparnis über jahre bringen.

ich habe selber mehrere wohungen vermietet und kann aus leidvoller erfahrung sprechen
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