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Alt 01-12-2009, 11:54   #5
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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Beiträge: 35.728
die FTD.de zitiert das gesetzt wo sich die kirchen und richter drauf berufen.

Zitat:
Nach dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung".
es ist schon schlimm, wenn ein gesetz aus dem fast-mittelalter heute noch menschen hindert ihren job zu machen.

das bringt mich doch glatt auf den soli. das niedersächsische verfassungsgericht hat den ja als verfassungswidrig erklärt. weil ein gesetz, dass nur vorübergehend wirken soll nicht langfristig sein darf.
die politik hat nun gesagt der soli bleibt, egal was gerichte sagen.
die kanzlerin soll als argument die sektsteuer angeführt haben. die wurde bekanntlich ca. zu der zeit beschlossen wie das mit der sonntagsruhe. die sektsteuer sollte zur aufrüstung der kaiserlichen marine genutzt werden. bezahlen sollte nicht das gemeine volk, sondern nur die sektschlürfenden reichen.
die sektsteuer gibt es bekanntlich noch immer, der kaiser mit seiner marine ist schon lange geschichte.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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