Die Webseite "hausfrauenseite.de" bekam Post vom Anwalt, weil dort ein Rezept für "Dresdner Stollen" veröffentlicht wurde. "Dresdner Stollen" darf aber nur ein Gebäck heißen, welches in Dresden gebacken wurde.
Quelle:
http://www.silicon.de/lifestyle/auch...ine_rezept.htm