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Alt 25-10-2009, 09:44   #9
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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hier handelt es sich um landesgesetz von NRW. es kann also gut sein, dass im NRW noch was von vergangenzeiten steht ähnlich dem in hessen.
geändert wird sowas deshalb nicht unbedingt, weil bundesrecht immer über länderrecht steht.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man in NRW 1998 unter rot/grün ein gesetz verabschiedet hat, dass die blutspende von schwulen verbietet. da wie oben geschrieben ja bundesrecht dem widersprechen würde und es so nie gültigkeit bekommen würde.
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