es könnte aber auch sein, dass da noch ein gesetzt von vor 1970 gültigkeit hat. davor war bekanntlich homosexualität unter strafe gestellt und die kirchenwissenschaftler haben sicher angst gehabt, dass durch blutübertragungen sich die schwulitäten verbreiten.
das es gesetze gibt, die eigentlich abgeschafft gehören sieht man am beispiel hessens. in der hessischen verfassung steht bis heute die todesstrafe festgeschrieben.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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