Wer nach getaner Arbeit aus dem Auto steigt verliert den Versicherungsschutz
Hi,
wer vor oder nach der Arbeit sein Auto für private Zwecke verlässt, ist nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Dies beschloss das Bundessozialgericht Kassel. Bisher war man auch nach verlassen des Fahrzeuges noch versichert, wenn man zu Fuß auf der eigentlichen Fahrtstrecke blieb. Laut dem Gericht sei dies aber nicht mehr zeitgemäß. So ginge dies auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück, wo man grundsätzlich zu Fuß zur Arbeit ging. Quelle: www.rp-online.de |
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