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PC-Oldie-Udo 16-03-2004 17:20

Unfall mit dem Einkaufswagen-Kein Fall für private Haftpflicht
 
Dienstag, 16. März 2004
Unfall mit dem Einkaufswagen


Wer mit seinem Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes einen Pkw beschädigt, sollte sich nicht an seine private Haftpflichtversicherung wenden. In einem entsprechenden Fall gab das Amtsgericht Frankfurt am Main einer Versicherung Recht.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann den Einkaufswagen wegrollen lassen, als er nach der Schlüssel für sein Auto suchte. Dabei beschädigte dieser einen anderen Pkw. Der Mann verlangte von seiner Privat-Haftpflichtversicherung, für den Schaden an dem fremden Auto aufzukommen. Diese verweigerte die Zahlung.

Zu Recht, wie die Frankfurter Richter meinten. Der Schaden, so argumentierten sie, sei durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs eingetreten. Dazu gehörten auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbaren Vorbereitungen dazu, wenn sie in einem engen räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Ladevorgang stünden.

Da der Mann, als ihm der Einkaufswagen wegrollte, gerade nach der Fernbedienung gegriffen habe, um seinen Pkw zu öffnen und die Einkäufe einzuladen, stehe das Schadensereignis in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos. In solchen Fällen greife nicht die Privat-Haftpflicht, sondern die Kfz-Haftpflicht. (Az: 301 C 769/03)
http://www.n-tv.de/5225090.html


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