Abmahnung für Online-Rezept
Die Webseite "hausfrauenseite.de" bekam Post vom Anwalt, weil dort ein Rezept für "Dresdner Stollen" veröffentlicht wurde. "Dresdner Stollen" darf aber nur ein Gebäck heißen, welches in Dresden gebacken wurde. :headscrat
Quelle: http://www.silicon.de/lifestyle/auch...ine_rezept.htm |
mon dieux :rolleyes:
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rechtlich richtig wäre also, wenn das rezept anfängt:"packen sie ihre backsachen ins auto und fahren nach dresden. :lk:
schwierig wird's allerdings bei königsberger klopsen, das heisst ja jetzt kaliningrad. |
Die Sache ist doch schon mehr als lächerlich!
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Es ist jetzt 16:00 Uhr. |
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