Blinder fuhr mit 154 km/h in die Radarkontrolle
Probleme mit seiner Versicherung bekam ein durch einen Unfall im Jahre 1996 erblindeter Spanier, weil er kurz nach besagtem Unfall mit 154 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle geriet.
Die Versicherung warf dem Mann aufgrund des Verkehrsvergehens Betrug vor, und wollte aufgrund dessen keine Entschädigung für die aus dem Unfall herrührende Erblindung zahlen. Ein Gericht stellte jedoch zweifelsfrei die Behinderung fest. Wie kam der Blinde dann jedoch hinter das Steuer? Er bat kurzerhand seine Frau, ihn auf einer kerzengeraden Strecke, die ihm sehr vertraut war, fahren zu lassen. Gerade hierbei wurde er von der Radarmessung erfasst. Quelle: www.antenne.de |
Die Frau hat auch ein Gottvertrauen ..:crazy:
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Vielleicht kann er sich ja damit rausreden, dass er behauptet,
die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen zu haben... http://www.vmv-finance.de/cc/image/emos/nixweiss.gif |
:eek: :eek: :eek: :lol: :lol: :lol: :top:
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