Arbeitssuchende Frauen dürfen nicht mehr als Prostituierte vermittelt werden
Da seit dem Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 in Arbeitsämtern Unklarheiten auftraten, hat die Bundesagentur für Arbeit nun eine "Durchführungsanweisung" erlassen.
Demnach dürfen Frauen nun nicht mehr als Prostituierte vermittelt werden. Durch das Gesetz wurde es möglich, dass Frauen auch sozialversicherungspflichtig in Bordellen arbeiten können. Dadurch konnten diese Jobs auch über die Arbeitsämter vermittelt werden, was nun nicht mehr möglich ist. Hintergrund ist, dass die arbeitssuchenden Frauen kein Recht haben, eine angebotene Arbeit abzulehnen. Quelle: www.bild.t-online.de |
Re: Arbeitssuchende Frauen dürfen nicht mehr als Prostituierte vermittelt werden
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bei sowas weiß ich nie, ob ich lachen o. weinen soll? :rolleyes: was mir nur bleibt ist kopfschütteln :rolleyes:
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romko, so heißt es zumindest. ob es in der wirklichkeit umgesetzt wurde, weiß ich nicht (kann ich nicht glauben :rolleyes: ).
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Hirnverbrannter gehts ja wohl kaum!
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Wieso? Nach Auffassung unserer alten Regierung ist das eine normale Tätigkeit, die man nicht diskriminieren sollte. :lol:
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bleibt immernoch die frage der zumutbarkeit ! :rolleyes:
auch wenn die verdienstmöglichkeiten sicherlich mit 1-euro-jobs weniger zu tun hat :crazy:;) |
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Jaja, der Jugendwahn! :D |
:eek: :D :lk:
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