Kein Diebstahl, wenn jemand am Geldautomat fremde Scheine einsteckt
Eine Bankkundin hatte an einem Geldautomat 1.000 Euro angefordert. Wegen einer längeren Wartezeit auf die Ausgabe des Betrages verließ die Frau die Bank. Der nächste Nutzer des Automaten steckte die Scheine ein und wurde wegen Diebstahls angezeigt.
Gegen die Verurteilung zu 60 Tagen Haft legte der zunächst wegen Diebstahls Bezeichnete Widerspruch ein. Das daraufhin am Bundesgericht in Lausanne überprüfte Urteil hielt jedoch nicht stand, eine Diebstahls-Tat habe sich hier nicht ergeben. Der Vorkunde, der die Ausgabe am Bankomat nicht abgewartet hatte, war noch nicht im Besitz der Scheine, also wurden sie ihm nicht gestohlen. Auch der Bank wurde nichts weggenommen, da das Geld nach der Automaten-Ausgabe ihr nicht mehr gehört habe. Quelle: www.20min.ch |
:crazy: aha ..... und wer trägt dann den Schaden?
Oder musste der Betroffene das Geld zumindest zurückgeben. |
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