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Auf Wunsch gelöscht 03-05-2005 14:24

Berlusconi siegt vor höchstem EU-Gericht
 
Luxemburg/Brüssel/Rom - Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat im Rechtsstreit um Bilanzfälschung vor dem höchsten EU-Gericht gesiegt. Damit kann der Medienunternehmer von milden Gesetzen profitieren, die seit drei Jahren in seinem Heimatland gelten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil fest, Europa dürfe sich in diesem Fall nicht in die italienische Rechtsprechung einmischen. Ein EU-Gesetz könne nicht Strafen für Angeklagte festlegen oder verschärfen. Die Anwälte Berlusconis forderten, das Verfahren gegen ihren Mandanten nun auch in Italien einzustellen.

Berlusconi ist in Mailand wegen Bilanzfälschung angeklagt, die er in den 80er Jahren begangen haben soll. Im Jahr 2002 - Berlusconi war inzwischen Ministerpräsident - erließ das Parlament in Rom aber neue Gesetze, nach denen der Milliardär straffrei ausgehen würde. Das EU-Gericht schrieb, der Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Strafgesetzes gehöre zu den «gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten».

Das Urteil kommt einer Kehrtwende in dem Luxemburger Verfahren gleich. Die einflussreiche Gutachterin des Gerichts, Juliane Kokott, hatte im vergangenen Oktober erklärt, Berlusconi könne nicht ohne weiteres von später erlassenen milderen Gesetzen profitieren. So stehe EU-Recht einer Verjährungsregelung entgegen, bei der die Anwendung von Sanktionen nicht oder nur selten zu erwarten sei. Ein wichtiges EU-Bilanzgesetz schreibe vor, dass sich auch Investoren aus anderen EU-Staaten ein Bild von dem jeweiligen Unternehmen machen können.

Italienische Gerichte hatten Zweifel, dass die Anwendung der neuen Gesetze in Italien mit dem EU-Recht übereinstimmt und baten deshalb den EuGH um ein Urteil. Berlusconi wird vorgeworfen, seinerzeit als Präsident und Hauptaktionär der Holdinggesellschaft Fininvest falsche Unternehmensmitteilungen für die Jahre 1986 bis 1989 veröffentlicht zu haben.

Berlusconis Rechtsanwalt Niccolò Ghedini forderte am Dienstag, das Verfahren wegen Bilanzfälschung nun auch in Mailand zu den Akten zu legen: «Das Mailänder Gericht muss die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Kenntnis nehmen und erklären, dass die Angelegenheit vom Gesetz nicht mehr als Straftat angesehen wird (...); deshalb müsste man das Verfahren in dieser Phase einstellen.»

Auch Berlusconis Anwalt Gaetano Pecorella meinte, das Mailänder Gericht müsse jetzt anerkennen, «dass die Normen zur Bilanzfälschung vom Gerichtshof als gültig und mit der europäischen Rechtsprechung vereinbar eingestuft worden sind». Deshalb müsse das Gericht umgehend erklären, dass in diesem Fall keine Verantwortlichkeit mehr vorliegt oder zumindest die Verjährung anordnen.

OMI 03-05-2005 14:30

Auch hier wird er sich wohl wieder rauswinden - aber warten wir die nächsten Wahlen ab - womöglich bekommt er endlich den lange fälligen deftigen Denkzettel.


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