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Sofix 18-07-2007 09:12

Köln: Verwaltungsgericht bestätigt Sex-Steuer als rechtswirksam
 
Bereits seit Einführung der sogenannten "Sex-Steuer" im Jahr 2004 rührt sich der Widerstand. Nun hat das Verwaltungsgericht sich mit den insgesamt vier Klagen gegen diesen Teil der Steuersatzung auseinandergesetzt.
In großen Teilen wurde die Steuerpraxis der Stadt Köln bestätigt, die seit 2004 von Prostituierten eine Pauschale von sechs Euro pro Arbeitstag verlangt bei weniger als 25 Arbeitstagen. Eine generelle Pauschale von 150 Euro pro Monat ist jedoch nicht zulässig.
Für Bordelle mit Eintritt gilt eine Steuer von 0,30 Euro/qm Fläche. Insgesamt verdient die Stadt Köln ca. 800.000 Euro mit der Sexsteuer pro Jahr. Dies soll zur Finanzierung des Gemeinwesens verwendet werden.

Quelle: www.ksta.de


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