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-   -   NRW: "Schwules Blut" darf nicht gespendet werden (https://www.f-tor.de/tbb/showthread.php?t=38494)

Sofix 22-10-2009 15:14

NRW: "Schwules Blut" darf nicht gespendet werden
 
Nach dem Transfusionsgesetz dürfen homosexuelle Männer ihr Blut nicht für die Konservierung zur Verfügung stellen.

frage mich dann: was ist mit lesbischem blut?? :rolleyes:

http://www.rp-online.de/public/artic...t-spenden.html

simplify 22-10-2009 17:42

Zitat:

Berufsberatung auf dem Arbeitsamt.
Ein Schwuler wird gefragt: "Was möchten Sie denn werden?"
Antwortet der: "Am liebsten Krankenwagenfahrer. Da kriegt man hinten einen reingeschoben, und dann geht´s mit Tatü Tata durch die Stadt!"
warum ist mir jetzt das eingefallen?:rolleyes:

romko 23-10-2009 09:14

Blut is Blut ...

Und die linkslinken haben nicht gleich "Nazi Nazi" geschrieen?

Franki.49 23-10-2009 18:37

Kann mit einer erklären ob Schwule ein anderes Blut haben ? ;);)

Guruinchen 25-10-2009 07:46

Die Frage nach dem Lesbenblut finde ich in diesem Zusammenhang gerechtfertigt. Was soll eine solche Bestimmung eigentlich bewirken? Ich denke mir, dass es einen Zusammenhang mit AIDS (HIV) haben könnte, aber ganz kann ich das nicht nachvollziehen! Das Blut wird ja sicher auf HIV getestet. Und es wissen wohl inzwischen alle, dass auch Heteros HIV positiv sein können, sogar Kinder, stellt Euch vor!!!!

Ramto 25-10-2009 08:07

Das ist für mich auch total unverständlich. Meines Wissens hat die Wissenschaft noch keinen Anlass dazu, vor Blutübertragungen zu warnen, um eine sexuelle Orientierungsweitergabe zu verhindern.
Das kann tatsächlich nur mit dem erhöhten HIV-Risiko zusammenhängen.
Eine Blutuntersuchung dauert...Ist der Befund negativ, so kann in der Zwischenzeit bis zur Blutabgabe der Untersuchte sich trotzdem angesteckt haben. Ja, während ich das schreibe, wird mir klar, das ist der Grund! :)

simplify 25-10-2009 09:23

es könnte aber auch sein, dass da noch ein gesetzt von vor 1970 gültigkeit hat. davor war bekanntlich homosexualität unter strafe gestellt und die kirchenwissenschaftler haben sicher angst gehabt, dass durch blutübertragungen sich die schwulitäten verbreiten.

das es gesetze gibt, die eigentlich abgeschafft gehören sieht man am beispiel hessens. in der hessischen verfassung steht bis heute die todesstrafe festgeschrieben.

Ramto 25-10-2009 09:40

Das Transfusionsgesetzt gibt es in der gültigen Fassung erst seit 1998, Simplify! :rolleyes:

simplify 25-10-2009 09:44

hier handelt es sich um landesgesetz von NRW. es kann also gut sein, dass im NRW noch was von vergangenzeiten steht ähnlich dem in hessen.
geändert wird sowas deshalb nicht unbedingt, weil bundesrecht immer über länderrecht steht.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man in NRW 1998 unter rot/grün ein gesetz verabschiedet hat, dass die blutspende von schwulen verbietet. da wie oben geschrieben ja bundesrecht dem widersprechen würde und es so nie gültigkeit bekommen würde.

Sofix 25-10-2009 09:49

Zitat:

Zitat von simplify (Beitrag 1150743)
das es gesetze gibt, die eigentlich abgeschafft gehören sieht man am beispiel hessens. in der hessischen verfassung steht bis heute die todesstrafe festgeschrieben.


du bist ja voll auf dem laufenden :top:


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