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-   -   Für das Auffahren auf die Autobahn gilt der "Reißverschluss" nicht (https://www.f-tor.de/tbb/showthread.php?t=11543)

Sofix 07-02-2006 15:09

Für das Auffahren auf die Autobahn gilt der "Reißverschluss" nicht
 
das "einfädeln lassen auf der autobahn" war früher in der ehemaligen ddr sogar verboten :eek:

Beim Auffahren auf die Autobahn gilt der "Reißverschluss" nicht. Derjenige, der sich auf der Auffahrspur befindet, ist immer wartepflichtig und muss sich "mit größter Sorgfalt" in den Verkehr einfädeln. So entschied jetzt das Kölner Oberlandesgericht.
Ein Autofahrer hatte geklagt, weil er beim Eingliedern in den Verkehr mit seinem PKW einen Zusammenstoß mit einem LKW hatte.
Der Mann ging davon aus, dass der Brummifahrer die komplette Schuld trägt. Doch auch in der zweiten Instanz verlor er den Prozess.

Quelle: www.wdr.de

OMI 07-02-2006 16:04

Jo, hätte er aber nicht prozessieren müssen, um das herauszufinden .... :D

Sofix 07-02-2006 17:21

die leute ziehen heutzutage wegen jedem sch.... vor gericht :flop: :xkotz: .

Tester32 07-02-2006 18:19

Und der Brummi-Fahrer darf sogar nicht abbremsen, um das Auto einzufädeln lassen! Denn wenn man ihm dabei hinten drauffährt, hat er die Schuld! Ist einem bekannten LKW-Fahrer von mir passiert. Seitdem rammt er unbekümmert jährlich 1-2 Autos, die versuchen, einzufädeln. Und er kriegt immer Recht.


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