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-   -   München: Beckenbauer geblitzt - Polizisten vertuschten seine Temposünde (https://www.f-tor.de/tbb/showthread.php?t=11599)

Sofix 15-02-2006 09:51

München: Beckenbauer geblitzt - Polizisten vertuschten seine Temposünde
 
Franz Beckenbauer war im Juni vergangenen Jahres in einer Tempo-30-Zone in München 40 km/h zu schnell unterwegs und wurde geblitzt. Nun droht zwei Polizisten die Entlassung, weil sie das Delikt unter den Teppich kehren wollten.
Ein Kriminaloberkommissar erklärte dem Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR), dass es sich bei dem Vorfall um einen Sondereinsatz der Polizei gehandelt habe. Der Sachbearbeiter legte den Vorfall, weil Beckenbauer am Steuer saß, ad acta.
Daher erhielten er, sowie zwei weitere Polizisten wegen Urkundenfälschung eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Der Temposünder sei mit einem Bußgeld und einmonatigem Fahrverbot belegt worden. Gegen den Oberkommissar wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Quelle: www.express.de

Stefano 15-02-2006 14:13

Schon damals wurde ordentlich vertuscht :flop:

Zitat:

Der "Kaiser" ist bereits als Verkehrssünder vorbelastet: Schon 1992 hatte ihn ein Autofahrer wegen Körperverletzung angezeigt. Beckenbauer soll ihn geohrfeigt haben, weil er dem "Kaiser" die Vorfahrt genommen hatte. Es erging ein Strafbefehl über damals 10 000 Mark gegen Beckenbauer, außerdem mußte er seinen Führerschein für einen Monat abgeben.
q: N-tv.de

MANKOMANIA149 15-02-2006 23:02

Ja manchmal hilft der 'Promibonus' auch nichts!!!

OMI 16-02-2006 09:49

Gut so - auch ein Kaiser darf in solchen Dingen keine Bonus haben ;)

romko 16-02-2006 10:16

Die Welt ist sowieso eine "Animal Farm" :mad:

Manche sind trotzdem gleicher ...

Sofix 06-03-2008 17:22

jetzt erst aus dem dienst entlassen, mann, waren die aber schnell :rolleyes:

05.03.2008 19:22 Uhr

Polizist scheitert mit Berufung
Wegen "Knöllchen-Affäre" zurecht entlassen


Der Polizist, der ein Verkehrsdelikt von Franz Beckenbauer vertuscht hat, ist zurecht aus dem Polizeidienst entlassen worden. Die Berufung des ehemaligen Kriminaloberkommissars wurde abgelehnt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am Mittwoch die Entlassung eines Erdinger Kriminaloberkommissars wegen eines Dienstvergehens im Zusammenhang mit der "Knöllchen-Affäre" des FC Bayern-Präsidenten Franz Beckenbauer bestätigt.

Der Disziplinarsenat wies die Berufung des Beamten gegen die gleichlautende Entscheidung der Vorinstanz zurück (Az.: 16a D 06.2662). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Im Falle eines anderen Beamten von der Münchner Verkehrsüberwachung, der an der Vertuschung der Temposünde beteiligt war, will das Gericht am 19. März eine Entscheidung verkünden. Beckenbauer war am 10. Juni 2005 in einem Fahrzeug des Fußballclubs und Rekordmeisters mit Tempo 75 statt erlaubten 30 Stundenkilometern geblitzt worden.

Der Kriminaloberkommissar, damals ehrenamtliches Mitglied des Ordnungsdienstes des FC Bayern, hatte zugunsten des "Kaisers" den Münchner Kollegen eingeschaltet. Auf dessen Rat fertigte er ein Schreiben mit dem Briefkopf der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt, wonach der Wagen des FC Bayern von der Polizei zu einem dienstlichen Einsatz ausgeliehen worden sei.

Ein Mitarbeiter des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) schlug daraufhin das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Beckenbauer nieder. Alle drei Beamten wurden strafrechtlich zu Geldstrafen verurteilt und disziplinarrechtlich mit Entfernung aus dem Dienst bestraft. Das Berufungsverfahren des KVR-Beamten ist noch anhängig.

Radar-AffäreVerwirrspiel um Beckenbauers Raserei Das Urteil gegen den Oberkommissar treffe diesen "schwer, aber nicht unverdient", sagte Vorsitzender Richter Leonhard Thomas in der Begründung. Der 44-Jährige habe keine "Augenblickstat" begangen und über einen längeren Zeitpunkt immer wieder die Möglichkeit gehabt, sich eines Besseren zu besinnen.

Dass der Begünstigte ein Prominenter sei, gebe dem Fall ein stärkeres Gewicht. Im Fall des Verkehrsüberwachers gab der Senat zu Protokoll, er neige auch hier zur Entfernung aus dem Dienst. Mit dieser Einschätzung soll dem 40-Jährigen auf seinen Wunsch die Chance eingeräumt werden, seine Entlassung selbst zu betreiben und sich das Stigma eines Urteils zu ersparen. Tut er dies, wird das Disziplinarverfahren eingestellt.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/artikel/472/162025/


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