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Sofix 24-02-2005 09:59

Aktuelle Urteile!!
 
Hausratversicherung:

Computerdateien nicht geschützt

Viele Hausratpolicen schließen den Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag mit ein. Ersetzt werden im Schadensfall kaputte Fernseher, Radios oder auch Computer. Anders sieht die Sache jedoch bei auf dem Computer befindlichen Dateien aus.


Diese zählen Versicherungen leider nicht zu den materiellen Dingen im Sinne der Hausratversicherung und lehnen entsprechend den Schadensersatz ab. In diesem Sinne urteilte jetzt auch das Landgericht Stuttgart. Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger die gesamte Kundendatei auf seinem Computer nach Blitzschlag verloren. Daraufhin beauftragte der Geschäftsinhaber eine Softwarefirma mit der Datenrettung. Die entstandenen Kosten forderte er von seiner Hausratversicherung zurück.

Doch die Gesellschaft stellte sich quer. Laut Versicherungsvertrag gehöre nur der Computer selbst, nicht aber virtuelle Dateien zum Leistungsumfang der Police, so die Argumentation. Die Richter sahen das genauso (LG Stuttgart, Az. 5 S 106/04). Wer Software und Dateien absichern möchte, der muss eine spezielle Elektronikversicherung abschließen.

Quelle: www.biallo.de

Sofix 24-02-2005 10:02

Autounfall mit Neuwagen

Kein Anspruch auf fabrikneues Auto

Wer mit einem neu gekauften Auto einen Unfall baut, hat nicht unbedingt einen Versicherungsanspruch auf ein nagelneues Ersatzfahrzeug. Wird der PKW ordnungsgemäß und vollständig repariert, so dass nichts mehr auf den Unfall hindeutet, und zugleich ein Wertausgleich geleistet, muss die Versicherung keinen Neuwagen bezahlen, so das Landgericht Bielefeld (Az. 2 O 453/99).

Der Fall: Der Besitzer eines 21 Tage alten Audi A6 baute einen Verkehrsunfall. Für die Reparatur des Wagens erhielt er von seiner Versicherung rund 3.500 Euro Schadenersatz plus die Auslagen für einen Mietwagen. Das genügte dem Mann aber nicht, er forderte ein komplett neues Auto.

Dieses Ansinnen lehnten die Richter jedoch ab. Begründung: Der Wagen sei ordnungsgemäß repariert worden und entspreche im Nutzwert dem eines Neuwagens. Der Makel des Unfallwagens und des damit verbundenen geringeren Marktwerts sei durch die zusätzliche Zahlung von 500 EUR ausreichend abgegolten.

Sofix 24-02-2005 10:08

Auktionshandel im Internet:

Widerruf auch bei Ebay erlaubt

Bei einer Online-Auktion gelten grundsätzlich die üblichen Geschäftspraktiken wie die Regeln zum Fernabsatzgestz und zum Verbrauchsgüterkauf. So kann sich ein Käufer zum Beispiel auf das 2-wöchige Widerrufsrecht berufen, wenn ihm eine ersteigerte Ware nicht gefällt.

Beim Internet-Auktionshaus Ebay kam es kürzlich zum Streit über diese Frage. Ein gewerblicher Verkäufer hatte auf der Website Schmuck zur Versteigerung angeboten. Einem Bieter gefiel das Angebot und er ersteigerte vier Ringe. Nachdem die Ware daheim angekommen war, fand der Käufer aber keinen Gefallen an den Ringen. Er schickte sie zum Verkäufer zurück. Das wollte der Händler nicht akzeptieren und klagte.

Richter des Amtsgerichts Kehl gaben dem Verkäufer zwar grundsätzlich Recht, dass das Bürgerliche Gesetzbuch das geltende Fernabsatzgesetz im Fall von Versteigerungen einschränkt, indem es das Widerrufsrecht für den Ersteigerer ausschließt. Dies findet nach Ansicht des Gerichts aber in solchen Fällen keine Anwendung, weil der Anbieter seine Ware an den Höchstbietenden abgibt, das Geschäft also nicht durch den klassischen Zuschlag des Versteigerers zustande kommt. Folge: Bei Online-Aktionen gelten die Vorschriften aus dem Fernabsatzgesetz, das heißt, der Verbraucher hat das Recht zum Widerruf einer Ware. (AG Kehl, Az. 4 C 716/01)

Sofix 26-02-2005 11:30

Kaution:

Ratenzahlung möglich

Die meisten Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Sicherheitsleistung von maximal drei Monatsmieten dient dem Vermieter als Faustpfand, falls der Mieter die Mietsache beschädigt und nicht für den Schaden aufkommen will. Üblicherweise fordert der Vermieter die Kaution in einem Stück und legt sie dann auf einem separaten Konto an.

Doch es geht auch anders. Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter die geforderte Kaution auch in Raten überweisen dürfen (BGH, Az. VIII ZR 344/02). Die Juristen stellten sich damit hinter die Auffassung eines Mieters, der zwar grundsätzlich zur Zahlung der Kaution bereit war, das Geld aber in mehreren Teilbeträgen überweisen wolle.

Allerdings stellten die Richter eine Bedingung: Die erste Rate sei immer mit Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. Für die Richter war es dabei unerheblich, ob der Mietvertrag eine andere Regelung, zum Beispiel die Einmalzahlung, vorsieht. Eine solche Vertragsklausel sei grundsätzlich unwirksam.

Sofix 26-02-2005 11:34

Autokauf:

Nach Kurzzulassung immer noch Neuwagen

Wer einen Neuwagen beim Autohändler kauft, der möchte in jedem Fall ein unbenutztes, fabrikneues Fahrzeug erhalten. Doch treffen diese Attribute auch dann noch zu, wenn das Fahrzeug bereits ein paar Tage oder Wochen auf den Namen des Händlers zugelassen war, in dieser Zeit aber nicht bewegt wurde?


Ja, sagen die obersten Bundesrichter am Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 109/04). Ein Auto, das einige Zeit auf das Autohaus zugelassen war, kann nicht als Gebrauchtwagen bezeichnet werden, wenn es bislang keinen Meter im Straßenverkehr gefahren ist.

Die Richter billigten mit diesem Urteil die im Autohandel übliche Praxis der Kurzzulassung. Begründung: Tages- oder Kurzzulassungen dienten in aller Regel nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern in erster Linie der Möglichkeit, dem Käufer einen teilweise erheblichen Preisnachlass zu gewähren. Eine Abnutzung und damit ein Wertverlust des Fahrzeugs sei damit nicht verbunden.

Sofix 01-03-2005 11:10

Internetadresse:

Finanzamt erkennt Anschaffungskosten nicht an


Für Selbstständige und Firmen ist es heute sehr wichtig eine eigene Internetadresse zu besitzen. Unzählige Bestellungen, Kontakte und Geschäftsverkehr laufen inzwischen über das Internet. Nicht selten geben Firmen und Geschäftsleute für wohlklingende bzw. leicht einprägsame Internetadressen viel Geld aus, vor allem dann, wenn die Wunschdomain bereits vergeben ist.

Doch wer geglaubt hat, er könne diese Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, der irrt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte mit Urteil vom 16.11.2004 klar, dass Aufwändungen für eine Domain-Adresse weder sofort abziehbare Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. 2 K 1431/03).

Im konkreten Fall hatte ein Gewerbebetrieb die Kosten für eine Domain-Adresse als sofort abziehbare Betriebsausgabe in seiner Gewinnermittlung angesetzt. Das Finanzamt blieb davon unbeeindruckt, daraufhin klagte die Firma. Doch auch vor dem Finanzgericht hatte sie keinen Erfolg. Nach Ansicht der Richter stellt eine Internet-Adresse ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar, das keinem Wertverlust unterliege. Domain-Adressen seien bei ihrer Nutzung unter wirtschaftlichen Aspekten weder einer zeitlichen, rechtlichen noch technischen Beschränkung unterworfen, daher seien sie als Wirtschaftsgut auch nicht steuerlich abschreibbar. Eine Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe komme allenfalls bei einer Veräußerung in Betracht, so die Richter. Das Urteil ist noch rechtskräftig, Revision wurde zugelassen.

Sofix 04-03-2005 12:22

Familiendarlehen:

Nach Scheidung kann Kredit zurückgefordert werden

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, dürfen Angehörige, die einem Ehepartner Geld geliehen haben, dieses zurückfordern. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in diesem Sinne den Fall einer Familie, bei dem die Eltern dem jungen Brautpaar Geld geliehen hatten, damit sich die Eheleute eine Existenz aufbauen konnten.

Als die Ehe in die Brüche ging forderten die Eltern einen Teil des Geldes vom Schwiegersohn zurück. (OLG Koblenz, Az. 5 U 129/04) Die Richter gingen in dem Urteil sehr weit: Obwohl die Rückzahlung des Darlehens nur für den Fall vereinbart worden war, dass die Eltern selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden, bejahten sie die Rückforderung der Mittel. Mehr noch: Der Mann muss für die Hälfte des geliehenen Geldes auch noch Zinsen zahlen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ja die Eltern das Darlehen für den Aufbau der gemeinsamen Zukunft des Paares geliehen hätten. Dieser Absicht sei aber auf Grund der Scheidung der Boden entzogen worden, damit beanspruche der Ex-Schwiegersohn die Mittel unberechtigter Weise und müsse sie nun zurückgeben.

Sofix 08-03-2005 16:23

Gericht entscheidet: Private Autoverkäufer müssen nicht auf alle Mängel hinweisen

Ein privater Autoverkäufer, der einen Gebrauchtwagen verkauft, ist nicht verantwortlich auf alle Mängel hinzuweisen. Denn es tritt die 'keine Offenbarungspflicht des Verkäufers' in Kraft, so das Landgericht München (AZ: 26 O 17856/04).

In einem Fall-Beispiel ging es um einen Privatmann, der einen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen verkauft hatte. Der Wagen hatte einige Korrosionsstellen auf der Motorhaube sowie eine Beule an der Fahrzeugseite.

Der Käufer will aber nun vom Kaufvertrag zurücktreten, da ihm die Schäden nicht aufgefallen sind. Zu unrecht, so die Richter, wenn ein Privatmann einen Gebrauchtwagen ohne Garantie verkauft, müssen nicht alle sichtbaren Schäden aufgezählt werden.

Quelle: www.netzeitung.de

Sofix 08-03-2005 16:24

Neuwagen:

Bei Mängeln nicht sofort reparieren lassen, sonst gibts kein Geld

Wer einen Neuwagen kauft und dabei Mängel feststellt, sollte ihn nicht unmittelbar zur Werkstatt bringen, sonst bleibt man später auf seinen ganzen Unkosten sitzen. Ein Disagio kann nur vom Händler verlangt werden, wenn eine Frist eingeräumt wird.

Das geht aus einem Fall-Beispiel vom Bundesgerichtshof hervor. Wird allerdings der Verkäufer nicht vorher informiert und der Wagen sofort repariert, besteht keine Möglichkeit mehr, sein Geld zurückzubekommen. (AZ: VIII ZR 100/04).

In diesem Fall hat der BGH die Klage eines Neuwagen-Käufers, der 2002 einen Wagen gekauft hatte, abgelehnt. Bereits nach einem halben Jahr blieb das Auto mit einem Motorschaden stehen, der Käufer ließ das Auto ohne Wissen des Verkäufers reparieren.

Quelle: www.netzeitung.de

Sofix 13-03-2005 11:47

Aktiensplit:

Spekulationsfrist beginnt nicht von vorn


Viele Aktiengesellschaften versuchen durch einen Aktiensplit den Kurs ihrer börsennotierten Anteilscheine attraktiver zu gestalten. Klar, welcher Anleger kauft schon gern eine Aktie, die zum Beispiel 300 Euro kostet – das erscheint optisch teuer. Nach einem Schnitt von eins zu zehn, würde das Papier „nur noch“ 30 Euro kosten – das klingt wesentlich preiswerter.

Anleger, die eine solche Aktie bereits in ihrem Depot halten, besitzen nach einem Aktiensplit wie in unserem Beispiel nun nicht mehr 10 Aktien zu je 300 Euro, sondern 100 Aktien zu je 30 Euro im Depot. Stellt sich die Frage, was passiert mit der Spekulationsfrist für die 90 neu hinzugekommenen Aktien?

Antwort: Aus steuerlicher Sicht nichts. Für die neuen Aktien beginnt die einjährige Spekulationsfrist nicht von vorn zu laufen. Auch bei einem Verkauf der Papiere binnen zwölf Monaten bleibt das gesamte Paket von den Finanzbehörden unbehelligt, wenn die Ausgangspapiere vor dem Aktiensplit bereits länger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren.

Sofix 17-03-2005 17:51

Autounfall:

Kein Schadenersatz bei Schneeketten auf Sommerreifen

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist sehr riskant. Zwar schreibt der Gesetzgeber nicht zwingend den Gebrauch von Winterpneus vor, doch bereits ab Temperaturen von sieben Grad Celsius abwärts verschlechtert sich das Fahrverhalten der Sommerreifen derart, dass die Sicherheit auf der Straße beeinträchtigt ist.

Die Gummimischung verhärtet sich und bietet keine ausreichende Haftung mehr. Winterreifen besitzen dagegen eine spezielle Gummimixtur, die den Wagen sicher auf der Straße hält.
Sommerreifen im Winter sind aber noch aus einem weiteren Grund riskant: dem Versicherungsschutz. Wer im Winter mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs ist, der riskiert bei Unfällen den Schutz der Kaskoversicherung. Das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer über die Sommerreifen Schneeketten gezogen hat.

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, fehle Sommerreifen trotz Schneeketten im Gegensatz zu Winterreifen eine stabile Seitenführung. Dadurch könne das Auto leicht von der Fahrbahn abkommen. Weil ein Autofahrer dies nicht beherzigt hatte, stuften die Richter sein Verhalten als „grob fahrlässig“ ein. Damit war die Kaskoversicherung aus dem Spiel und der Mann musste den Unfallschaden selbst bezahlen. (OlG Frankfurt, Az. 3 U 186/02)

Sofix 26-03-2005 17:28

Reisegepäck im Flugverkehr:

Bei Verlust maximal 550 Euro Entschädigung

Flugpassagiere kennen das: Nach dem Auschecken steht man sich die Füße vor dem Gepäckband platt am wartet auf seine Koffer. Nach längerer Wartezeit beginnt man dann langsam zu zweifeln, ob das Gepäck noch kommt. Kurz bevor die Hoffnung restlos schwindet, öffnet sich dann doch noch die Luke und das begehrte Gepäckstück plumpst auf das Förderband. Doch was passiert, wenn das Gepäck tatsächlich weg ist?

Zu einem folgenschweren Verlust kam es am Flughafen Köln. Ein Fluggast wartete vergebens auf sein Gepäck, der Koffer war spurlos verschwunden. Der Man hatte aber jede Menge Wertsachen darin verstaut, die er nun von der Fluglinie entschädigt haben wollte. Er verklagte die Gesellschaft auf 14.000 Euro Schadenersatz.

Die Fluglinie weigerte sich mit dem Hinweis, dass dem Passagier laut Gesetz höchstens 550 Euro Entschädigung zustände. Daraufhin zog der Geschädigte vor Gericht. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Rechtsauffassung der Fluggesellschaft (22 U 137/04). Einen höheren Wert als 550 Euro könne der Mann nur einfordern, wenn er das Gepäckstück als besonders wertvoll deklariert und eine entsprechend höhere Beförderungsgebühr dafür bezahlt hätte.

Sofix 05-04-2005 17:42

Haustiere:

Auch Katzen müssen an die Leine

Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere in Deutschland. Oft streunen die Vierbeiner tagsüber draußen herum, am Abend kommen sie dann herein. Der Freilauf von Katzen erzürnt aber immer wieder die Gemüter der Nachbarschaft. In manchen Fällen müssen sich sogar die Gerichte damit befassen, wie ein aktuelles Urteil des Obersten Bayerischen Landesgerichts zeigt (Az. 2 Z BR 99/04).

Das Gericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem eine Katze nach Ansicht der Hauseigentümergemeinschaft zu viel Freiraum genoss. Das Tier spazierte täglich durch die Wohnanlage und besuchte auch den Kinderspielplatz samt Sandkasten. Das war einigen Anwohnern zu viel. Sie verlangten, dass die Katze an die Leine müsse.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Mieter, die Katzen halten, dürften ihre Tiere nicht frei herumlaufen lassen, wenn es die Eigentümergemeinschaft nicht wünsche. Schließlich könne das Tier Gemeinschaftsflächen wie Spielplätze verunreinigen. Wer seine Katze mit nach draußen nehmen möchte, der müsse sie anleinen, so die Richter.

Sofix 16-04-2005 16:41

Versicherungsschutz:

Wild ist nicht gleich Wild


http://www.n-tv.de/359196.html


P.S. Die versuchen es doch wirklich mit allen Tricks, damit sie nicht zahlen müssen :flop: :motz:

Sofix 26-04-2005 11:13

Warnweste:

Ab Mai in Österreich Pflicht


Ab 1. Mai müssen Autofahrer in Österreich eine Warnweste an Bord haben. Autofahrer sind künftig verpflichtet, den Warnumhang bei einem Unfall oder einer Panne vor dem Betreten der Straße anzuziehen.
Bereits seit letztem Jahr besteht die Westenpflicht in vielen Urlaubsländern.

So schreiben Italien, Spanien und Portugal das Mitführen von Warnwesten in Privatautos vor. Urlauber, die im Süden Europas unterwegs sind, sollten den Westenzwang unbedingt beachten. Wer ohne Warnweste erwischt wird, der muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In Spanien sind bis zu 91 Euro fällig, in Italien bis zu 50 Euro, wenn die Weste nicht griffbereit im Fahrzeuginnenraum verstaut ist. Wichtig: In den genannten Ländern benötigt jeder Mitreisende eine eigene Weste! Motorradfahrer sind vom Westenzwang bislang ausgenommen.

In Deutschland besteht für Privat-PKW noch keine Verpflichtung, eine Warnweste an Bord zu haben. Sie gilt nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Allerdings dürfen Freiberufler noch ohne Warnweste unterwegs sein, wenn sie keiner Berufsgenossenschaft angehören. Trotzdem empfiehlt es sich, vorsichtshalber ein entsprechendes Stück Sicherheitskleidung im PKW mitzuführen.

Stefano 26-04-2005 11:24

Na dann wirds ja höchste Zeit das ich mir so nen Teil zulege ;)

Sofix 27-04-2005 09:24

Testament:

Banken und Steuerberater dürfen Nachlass verwalten

Bislang durften nur Anwälte und Notare den Nachlass Verstorbener professionell verwalten und aufteilen. Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs haben diesen Kreis jetzt erweitert (Az. I ZR 213/01 und Az. I ZR 182/02). Danach dürfen nun auch Bankmitarbeiter und Steuerberater als Nachlassverwalter tätig werden. Zunächst geht der gesamte Nachlass in die Hände des Testamentsvollstreckers über.

Dieser verwaltet das Vermögen nach den Vorgaben des Testaments und teilt es sukzessive auf die Angehörigen auf. Zugleich kümmert er sich auch um notwendige Formalitäten oder um Konteneröffnungen, zum Beispiel für minderjährige Erben.

Normalerweise brauchen Erben keinen Testamentsvollstrecker. Jeder Nachfahre darf nach Ansinnen des Verstorbenen den Nachlass unter den Hinterbliebenen aufteilen. Bei großen oder komplizierten Erbvermögen oder wenn die Angehörigen arg zerstritten sind, lohnt sich allerdings ein unabhängiger Fachmann. Auch wenn die Erben minderjährig sind kann ein Profi die beste Lösung sein.

Hinterbliebene sollten je nach Art des Erbes einen Testamentsvollstrecker auswählen. Bei eher juristischen Problemen ist sicher ein Anwalt die beste Wahl, bei vorrangiger Vermögensverwaltung eher eine Bank. Die Vergütung des Nachlassverwalters richtet sich nach der Höhe des Erbes. Sie beträgt in der Regel zwischen einem und sieben Prozent der Vermögenssumme.

Sofix 04-05-2005 09:15

Schönheitsreparaturen:

Wie Vermieter das Finanzamt beteiligen

Lässt ein Immobilieneigner vor Einzug in die eigenen vier Wände die Wohnung gründlich renovieren, darf er die Kosten dafür nicht beim Finanzamt geltend machen. Mit einem Trick geht jedoch auch dies. Wohnt nämlich noch ein Mieter in der Immobilie, kann der Eigentümer vor Auszug des Mieters die Wohnung renovieren lassen. In diesem Fall muss das Finanzamt den Renovierungsaufwand als Werbungskosten anerkennen.

Allerdings klappt der Trick nur, wenn der Eigner selbst in das Objekt einziehen möchte. Soll das Haus oder die Wohnung hingegen nach der Renovierung verkauft werden, spielt der Fiskus nicht mit. Der Bundesfinanzhof begründete kürzlich in einem Urteil warum: Weil vor Verkauf ausgeführte Sanierungsarbeiten den ohnehin steuerfreien Gewinn beim Verkauf des Objekts erhöhen würden, dürften die aufgelaufenen Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

Im betreffenden Fall wollte der Kläger drei Immobilien nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist erst sanieren und dann veräußern (BFH, Az. IX R 34/03). Steuerexperten raten dazu, mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf die Immobilie zu modernisieren und erst später zu verkaufen.

Tester32 05-05-2005 15:31

Strippen in Norvegen
 
Mittwoch 4. Mai 2005, 14:54 Uhr

Oslo (AFP) - Strippen ist nach Überzeugung eines norwegischen Gerichts eine Kunst - und damit nicht mehrwertsteuerpflichtig. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil kam ein Gericht in Oslo zu dem Schluss, dass die Eintrittskarten für Striptease-Shows ebenso von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden müssten wie die für Opernvorstellungen, Ballett oder Theateraufführungen. In dem Fall "Diamond Go Go Bar gegen den Staat Norwegen" hatte der Anwalt der Striptease-Bar geltend gemacht, auch Varietékünstler wie Schwertschlucker oder Komödianten müssten schließlich keine Mehrwertsteuer zahlen.

Sofix 06-05-2005 09:31

Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer

Online-Banking ist eine schnelle und bequeme Sache. Mehr als ein Drittel aller Deutschen nutzt bereits die Vorzüge des Internetbankings – Tendenz steigend. Bankkunden können problemlos vom heimischen PC aus Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder ändern, Aktien und Fonds kaufen oder feste Geldanlagen abschließen.

Selbst umfangreiche Kreditgeschäfte wie Baufinanzierungen oder Umschuldungen sind für Onlinebanker kein Problem. Mit der Palette der individuellen Möglichkeiten steigt aber auch die Eigenverantwortung. Denn Beratung bei Bankgeschäften wie am Bankschalter ist bei vielen Direktbanken nur eingeschränkt möglich. Und auch das konkrete Handeln am PC, insbesondere bei Überweisungen, will genau durchdacht und überprüft sein.

Wird beispielweise das Geld an eine falsche Kontonummer überwiesen, kann man nicht einfach den Bankangestellten hinter dem Schalter dafür verantwortlich machen. Für Onlineüberweisungen ist der Bankkunde selbst verantwortlich und muss deshalb genau aufpassen, welche Kontonummer er in die Tastatur eingibt. Die Direktbank, die die Transaktion abwickelt, ist nicht verpflichtet, die Kontonummer des Empfängers auf Korrektheit zu überprüfen. Ist das Geld weg, wird es sehr schwer die Zahlung rückgängig zu machen.

Tester32 06-05-2005 15:26

Zitat:

Original geschrieben von Sofix
Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer

Wird beispielweise das Geld an eine falsche Kontonummer überwiesen, kann man nicht einfach den Bankangestellten hinter dem Schalter dafür verantwortlich machen. Für Onlineüberweisungen ist der Bankkunde selbst verantwortlich und muss deshalb genau aufpassen, welche Kontonummer er in die Tastatur eingibt. Die Direktbank, die die Transaktion abwickelt, ist nicht verpflichtet, die Kontonummer des Empfängers auf Korrektheit zu überprüfen. Ist das Geld weg, wird es sehr schwer die Zahlung rückgängig zu machen.

Quatsch! Ob der Bankangestellte eine handschriftlich ausgeführte Überweisung ins System eingibt, ein Info-Terminal über einen Belegscanner einscannt oder ein Kunde in einer Überweisungsmaske eintippt, ist egal, denn zu diesem Zeitpunkt hat keine eingebende Seite eine Möglichkeit, die Korrektheit der Empfänger-Daten zu überprüfen. Diese Überprüfung geschieht erst im Rechenzentrum der Empfänger-Bank. Dort laufen die nicht korrekten Überweisungen (abweichende Namen etc.) in einer speziellen Liste auf, die zumindest bei einem RZ, das ich kenne, dann manuell geprüft und abgearbeitet werden.

So ein Schmarrn könnte vielleicht nur bei einer bankinternen Überweisung passieren, aber auch da hat die Bankensoftware versagt. Oder die Bank hat wieder ein Märchen den ahnungslosen Richtern erzählt! :D Als Referenz würde ich dieses Urteil jedenfalls nicht sehen, sondern eher neben dem obigen Strippen in Norvegen einreihen. :)

Sofix 06-05-2005 15:30

Zitat:

Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer
diese weisheit stammte nicht von mir persönlich :D.

Tester32 06-05-2005 19:45

Zitat:

Original geschrieben von Sofix
diese weisheit stammte nicht von mir persönlich :D.
Eine Überweisung hat neben der Konto-Nr. noch den Empfänger-Namen. :) Wenn man sich natürlich doppelt geirrt hat, hat keine Software eine Chance! :D Allerdings steht in den AGBs meiner Bank, daß auf mein Konto fehlgebuchtes Geld mir nicht gehört. Wenn eine anderen Bank es versäumt hat, solchen Punkt aufzunehmen und dadurch den Konto-Inhaber zu Fehlschritten geleitet hat, muß sie für ihren Fehler natürlich blechen.

Fazit: die Bank ist bei Fehlern im Geldverkehr immer schuld! :D

Sofix 06-05-2005 20:13

Zitat:

Original geschrieben von Tester32
Fazit: die Bank ist bei Fehlern im Geldverkehr immer schuld! :D
die bundesbank sieht das wahrscheinlich etwas anders :rolleyes: . habe da vor ca. 3 jahren belgische france eingetauscht. man sagte mir, daß das sehr lange, bis zu einem jahr, dauern würde, bis das geld kommt. gut, nach ca einem jahr fragte ich mal nach, wo denn mein geld geblieben sei. antwort: " das geld wurde überwiesen!" ich fragte: "ja, wohin denn?" darauf die antwort: "das können wir nicht mehr lesen, aber raus ist es, sie können froh sein, daß die unterlagen noch da sind!" ich beschwerte mich. daraufhin sollte ich einen suchantrag stellen :eek: . ich mach's jetzt kurz, mein geld ist verschwunden, hab es bis heute nicht bekommen :rolleyes: .

Sofix 23-05-2005 10:55

Unbestellte Versandware:

Geschenk vom Händler

Es kommt vor, dass der Postbote ein Päckchen vorbeibringt, in dem sich Ware befindet, die der Empfänger gar nicht bestellt hat. Nicht selten handelt es sich um Lockvogelangebote, etwa Bücher oder Haushaltsgegenstände, mit denen ein Versandhaus auf sich aufmerksam machen will.Doch wie muss der Verbraucher reagieren, wenn der Händler im beiliegenden Brief schreibt, dass er davon ausgeht, dass der Kunde die Ware behalten möchte, wenn er sie nicht binnen zwei oder drei Wochen zurückschickt? Muss man die Ware bezahlen, wenn man sie behalten möchte? Und wenn nicht, muss man sie zurückschicken? Nichts davon ist nötig. Senden Versandhäuser Ware unbestellt ins Haus, besteht seitens des Händlers keinerlei Anspruch mehr auf das Geschenk. Der Empfänger kann den Gegenstand benutzen, aufbrauchen oder auch weiterverschenken – da er nichts bestellt hat, braucht er auch nichts zu bezahlen oder dafür zu haften.Etwas anderes gilt, wenn Sie im Vorfeld mit dem Händler ausgemacht haben, dass Sie eine zum Beispiel per Telefon angebotene Ware gern anschauen würden. In diesem Fall besteht Haftung seitens des Empfängers und er muss die Ware entweder bezahlen oder zurücksenden. Nur unverlangt zugeschickte Ware gilt grundsätzlich als Geschäft ohne Vertragsabschluss und damit ohne Haftung.

OMI 23-05-2005 13:45

Hatte da selber eine praktische Erfahrung :D

Ein Münzversand sandte mir unbestellt eine Serie von DM-MÜnzen - kurz nach der Euro-Umstellung. Dazu eine Rechnung über 12 Euro.

Natürlich habe ich nichts bezahlt, und doch tatsächlich eine Mahnung erhalten :D :lk:

Nach einem kurzen email-Verkehr wurde ich dann sogar angerufen, mit der BItte, die MÜnzen doch dann zurückzusenden. Man würde mir sogar einen frankierten Rückumschlag zusenden.

Auch das verneinte ich, bot aber gerne an, dass sie die Münzen direkt über einen Lieferservice bei mir abholen könnten.
Dazu hatten sie dann aber auch keine Lust - und hatten sich seitdem nicht mehr gemeldet.... :p:

Sofix 31-05-2005 10:09

Kleine Mängel an Gebrauchtwagen müssen hingenommen werden

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/automobil...6-dpa_8937878/

Sofix 02-06-2005 11:12

Wildunfall:

Teilkasko zahlt nur bei deutschem Wild

Wildunfälle gehören eigentlich zum Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung. Autofahrer, die eine solche Police abschließen, sollten also bei einer Kollision mit einem Tier darauf vertrauen können, dass ihre Versicherung den Schaden reguliert. Doch Vorsicht: Passiert der Unfall im Ausland, kann die Gesellschaft den Schadenersatz verweigern.

Ein solches Missgeschick passierte einem deutschen Urlauber, der mit seinem Pkw durch Norwegen fuhr. Wie aus heiterem Himmel sprang plötzlich ein Rentier vor den Wagen. Der Zusammenprall hinterließ erhebliche Schäden am Auto. Der Urlauber vertraute darauf, dass die heimische Versicherung den Schaden regulieren werde.


Doch weit gefehlt. Die Gesellschaft weigerte sich Schadenersatz zu leisten, weil der Versicherungsschutz nur einheimische Tiere einschließe. Das wollte der Urlauber nicht glauben und zog vor Gericht. Doch auch hier bekam er eine Abfuhr. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Versicherung Recht (OLG Frankfurt, Az. 7 U 190/02). Es sei statthaft, dass die Gesellschaft den Versicherungsumfang nur auf einheimische Tiere beschränke, urteilten die Richter. Dazu gehörten u.a. Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und Hunde. Elche oder Rentiere seien nicht einheimisch.

OMI 02-06-2005 22:27

Das hätt ich wirklich nicht gedacht ....:crazy:

Sofix 08-06-2005 10:48

Gebrauchtwagen:

Händler haftet auch für Reifen

Händler, die Gebrauchtwagen verkaufen, haften nicht nur dafür, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet. Der Käufer muss sich ebenso darauf verlassen können, dass die Reifen des Wagens in einem verkehrssicheren Zustand sind. Erleidet der neue Besitzer kurz nach dem Kauf einen Unfall wegen kaputter Reifen, kann er beim Händler Schadenersatz geltend machen, das entschied der Bundesgerichtshof. (BGH, Az. VIII ZR 386/02)

So geschehen bei einem Sportwagen-Fan. Als dieser seinen neuen Ferrari auf der Autobahn testete, platzte bei hoher Geschwindigkeit ein Reifen und das Fahrzeug erlitt Totalschaden. Nach eingehender Untersuchung stellte sich heraus, dass der Händler zwar die Reifen erst vor einem Jahr neu aufgezogen hatte, die Pneus aber bereits mehrere Jahre alt waren.

Nach Ansicht der Richter hätte der Händler den Reifenmangel erkennen müssen und die Gummis nicht aufziehen dürfen. Da er fahrlässig über das Alter der Reifen hinweggesehen habe, sei er Schuld am Unfall und müsse daher Schadenersatz leisten. Die Schadensumme belief sich auf rund 100.000 Euro.

Sofix 09-06-2005 10:00

Türkische Lira:

Altes Geld nur noch dieses Jahr gültig

Die Türkei hat vor wenigen Monaten eine neue Währung eingeführt. Die Währung heißt zwar immer noch Lira, doch die Zahlen auf den Geldscheinen haben jetzt sechs Nullen weniger. Offiziell heißt das Geld jetzt „Neue Türkische Lira“ und trägt das Währungskürzel TRY. Im Jahr 2005 kann mit beiden Währungen bezahlt werden, sie gelten parallel nebeneinander.

Doch Urlauber sollten aufpassen. Ende 2005 verlieren die alten Scheine und Münzen ihr Gültigkeit, ab Januar 2006 gilt nur noch die neue Währung. Wer dieses Jahr in die Türkei fliegt, sollte daher nach Möglichkeit keine alten Scheine mit nach Deutschland bringen. Ist die nächste Türkeireise erst wieder ein Jahr später geplant und möchte man dann übrig gebliebenes Geld wieder mitnehmen, kann es passieren, dass die Läden das Geld nicht mehr akzeptieren.

Sparfüchse tauschen am besten sowieso erst in der Türkei, denn dort sind die Umtauschkurse günstiger als in Deutschland. Allerdings sollte man den Umtausch nicht im Hotel vornehmen, sondern in Postämtern oder bei staatlichen Banken, etwa der Ziraat Bank oder der Halkbank.

Sofix 15-06-2005 10:28

Lebensversicherung:

Längeres Widerrufsrecht

Beim Abschluss eines Geschäfts gilt normalerweise ein 14-tägiges Rückgaberecht. Diese Regel galt bislang auch für Lebensversicherungskunden, die einen neuen Vertrag unterschrieben hatten. Seit kurzem hat sich diese Frist verlängert. Für den Widerruf der Vertragsunterschrift haben Versicherungsnehmer jetzt bis zu 30 Tage Zeit.

Die neue Regelung ist am 8. Dezember 2004 in Kraft getreten und gilt seither für alle Verträge von diesem Tag an. Eingeschlossen sind alle Einzelverträge für die private Altersvorsorge, neben Lebensversicherungen also auch Rentenpolicen und Rürup-Verträge. Wichtig: Die 30-tägige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde die Versicherungsbedingungen in den Händen hält. Im Zweifelsfall muss die Gesellschaft nachweisen, wann die Unterlagen zugegangen sind.

Auch ist es Sache der Gesellschaft, den Kunden auf die neue, verlängerte Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen. Versäumt der Vertreter dies, hat der Versicherte das Recht, den Vertrag noch ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags zu widerrufen.

Sofix 21-06-2005 10:16

Schlüsselverlust:

Keine generelle Mieterhaftung

Kommt einem Mieter der Wohnungsschlüssel abhanden, muss er nicht in jedem Fall die Kosten für dessen Ersatz oder gar den Austausch des Schlosses übernehmen, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 7 U 165/03).Hintergrund des Urteils war die Frage, ob ein Mieter auch dann die anfallenden Kosten tragen muss, wenn er für das Abhandenkommen des Schlüssels keine Schuld trägt.

Im konkreten Fall beinhaltete der Mietvertrag eine Klausel, nach der die Mieter stets dazu verpflichtet waren, den Verlust eines Haus- oder Wohnungsschlüssels zu ersetzen. Die Richter verwarfen diese Vertragsklausel.

Nach Ansicht des Gerichts dürfe der Vermieter die Kosten nur dann in Rechnung stellen, wenn der Mieter den Schlüsselverlust tatsächlich verursacht hat. Trägt er dagegen keine Schuld, etwa bei einem Diebstahl, so müsse der Mieter die Kosten auch nicht tragen. Das gleiche gelte, wenn trotz Verlusts der Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist. Das sei regelmäßig dann der Fall, wenn die Adresse weder auf dem Schlüssel noch auf dem Schlüsselbund vermerkt ist.

Sofix 23-06-2005 10:19

Investmentfonds:

Hohe Transparenz und Anlagesicherheit

Das Thema Sicherheit hat für viele Geldanleger oberste Priorität. Festzinssparer gehen ganz auf Nummer sicher, Käufer börsennotierter Wertpapiere nehmen immerhin in Kauf, dass ihre Anteilscheine im Wert schwanken. Was aber niemand möchte: Seinen Einsatz wegen der Insolvenz eines Unternehmens gänzlich verlieren. Solche Ausfallrisiken beinhalten aber zum Beispiel Zertifikate.

Wesentlich besser haben es da Fondssparer. Investmentfonds bieten nämlich den Vorteil, dass das eingesetzte Kapital als Sondervermögen auch dann sicher ist, wenn die Fondsgesellschaft Konkurs anmelden sollte. Fair geht es auch beim Verkauf von Anteilen zu: Der Rücknahmepreis eines Fondsanteils resultiert einzig aus dem Inventarwert des Fondsvermögens. Die täglichen An- und Verkäufe von Fondsanteilen haben keinen Einfluss auf die Anteilspreise. Anders bei Zertifikaten: Obwohl diese Wertpapiere an der Börse gehandelt werden, fehlt es häufig an klaren Vorgaben für die Preisbildung. In der Regel bestimmt der Emittent die Geld- und Briefkurse allein.

Hohe Kostentransparenz bei Fonds gewährleistet zudem die so genannte Total Expense Ratio: Die Ertrags- und Aufwandsrechnung gibt dem Anleger einen klaren Überblick über die Kostenstruktur des Fonds. Ferner sind Investmentfonds sehr gut miteinander vergleichbar: Wertentwicklungsstatistiken, Ratings und Rankings renommierter Agenturen geben dem Anleger einen sehr guten Überblick, welcher Fonds zu den besten seiner Klasse gehört und welcher nicht. Zertifikate sind wegen ihrer großen Diversifizierung dagegen kaum untereinander vergleichbar und besitzen auch keine Ratingnoten.

Sofix 29-06-2005 09:13

Unterhalt:

Einkommenserhöhung für alle Kinder

Kinder geschiedener Eltern haben Anspruch auf höheren Unterhalt, wenn sich das Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers erhöht. Das gilt selbst dann, wenn die Einkommensverbesserung nicht auf eine Lohnerhöhung zurückzuführen ist, sondern sich wegen erneuter Heirat lediglich aus dem Splittingvorteil des neuen Paares ergibt.


Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Karlsruhe den Einspruch eines Vaters zurück, der den Unterhaltsanspruch für sein Kind aus erster Ehe nach erneuter Heirat weiterhin auf der Basis seines bisherigen Nettoeinkommens zahlen wollte (Az. 2 UF 39/04). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bei Unterhaltsfestlegungen immer zwischen dem Anspruch des Ex-Partners und dem des Kind unterschieden werden müsse. Danach wird der Partner-Unterhalt nach der Höhe des Einkommens zum Zeitpunkt der Scheidung festgelegt. Der Kindes-Unterhalt hängt dagegen von der Höhe des aktuellen Einkommens ab.

Das Prinzip des steigenden Unterhaltsanspruchs ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Damit soll die Benachteiligung von Kindern aus erster Ehe gegenüber Kindern aus zweiter Ehe vermieden werden. Allerdings darf der Unterhalt immer nur dann steigen, wenn der Selbstbehalt des Unterhaltszahlers nicht angegriffen wird.

romko 30-06-2005 09:36

Nciht aktuell aber trotzdem amüsant (Gras=lebenslang, aber jeder kann mit Gewehren rumlaufen):

"Es gibt 100.000 absolute Marihuana Raucher in den USA und die meisten sind Neger, Hispanics, Philippinos oder Entertainer.
Ihre teuflische Musik, Jazz, Swing resultiert aus dem Konsum von Marihuana.
Dieses Marihuana bewirkt, dass weiße Frauen sexuelle Beziehungen zu Negern, Entertainern und anderen suchen."

"... Grund Nr. 1, Marihuana zu verbieten, ist dessen Effekt auf die degenerierenden Rassen."

"Marihuana ist eine abhängig machende Droge, die bei ihren Verwendern Wahnsinn, Kriminalität und Tot hervorruft."

"Sie rauchen einen Joint und es ist wahrscheinlich, dass Sie Ihren Bruder töten."

"Marihuana ist die am meisten Gewalt erzeugende Droge in der Geschichte der Menschheit."

Harry Anslingers Aussage vor der entscheidenden Marihuana Anhörung im US-Senat, 1937
Aufgrund dieser Aussagen wurde Cannabis in den USA verboten.
Es folgten Verbote weltweit.
Allein in den USA haben Menschen wegen Marihuana bisher mehr als 14.000.000 Jahre in Haft gesessen!

Sofix 05-07-2005 16:27

Krankenkassenbeitrag:

Auch Studenten müssen mehr bezahlen

Die Änderungen des Krankenkassenbeitrags zum 1. Juli 2005 wirken sich auch auf die Monatsbeiträge für Studenten und Fachhochschüler aus. So steigt der Beitrag von 46,60 Euro monatlich auf 48 Euro pro Monat. Hinzu kommt der Betrag für die Pflegeversicherung von künftig 7,92 Euro für Studenten mit Kinder und 9,09 Euro für Kinderlose.

Die Erhöhung gilt aber nur für zwei Monate. Ab September werden die monatlichen Krankenkassenbeiträge wieder etwas ermäßigt. Grund ist das Absinken des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen, der Teil der Berechnung des Monatsbeitrags für Studenten ist. Mit Beginn des Wintersemesters sind dann 47,53 Euro monatlich an die Krankenkasse zu zahlen.

Hintergrund: Ab 1. Juli müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent senken. Damit sollen die zusätzlichen Beiträge für Krankengeld und Zahnersatz ausgeglichen werden, die die Versicherten von diesem Zeitpunkt allein zu tragen haben. Im gleichen Atemzug müssen Krankenversicherte aber einen einkommensabhängigen Beitrag von 0,9 Prozent für Zahnersatz und Krankengeld zusätzlich bezahlen. Daran beteiligen sich Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger nicht.

Sofix 08-08-2005 10:37

EU-Fahrzeuge:

Käufer kann Wagen nicht zurückgeben

EU-Neuwagen sind wegen ihres niedrigen Preises bei Autokäufern sehr beliebt. Käufer müssen aber damit rechnen, dass sie im Falle eines Mangels weniger Rechte genießen als bei heimischen Autohändlern. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jetzt, dass Importvermittler einen EU-Wagen nicht zurücknehmen müssen, selbst wenn dieser Mängel aufweist. (Az. IV A / - S 0321 - 34/05)

Im Gerichtsfall kaufte ein Autofahrer einen Neuwagen, der in Spanien produziert worden war. Über Holland gelangte das Fahrzeug durch einen Importvermittler nach Deutschland. Der Haken: Statt des gewünschten und bestellten Modells aus dem Jahr 2003 erhielt der Käufer ein Auto aus dem Jahr 2002

Der Autofan wollte das nicht akzeptieren und verlangte den Kaufpreis zurück. Zu Unrecht, sagte das Gericht. Im Normalfall wird der Vermittler nämlich nicht Eigentümer des Fahrzeugs und er behält auch den Kaufpreis nicht ein. Er erhält nur ein Art Provision für die Vermittlung des Geschäfts. Der Käufer müsse seine Rechte daher beim Verkäufer im Kaufland geltend machen.

Tester32 23-08-2005 13:58

Juristische Tipps für den Alltag
 
(cid) - Auf der Web-Seite www.recht-in.de können sich Internet-Nutzer juristische Ratschläge für den Alltag holen. Im Forum des kostenlosen Portals beantworten Experten praktische Fragen etwa zu Hartz IV, der elterlichen Aufsichtspflicht oder zu Problemen bei Online-Auktionen. Ein Interessent möchte zum Beispiel wissen, ob er als Hartz-IV-Bezieher mit seinen Kindern nach Italien in den Urlaub fahren darf. Ein anderer bekam eine Vorladung der Polizei und weiß nicht, wie er darauf reagieren soll, und eine ratlose Mutter von behinderten Kindern möchte sich gegen den Werkstattkrach des Nachbarn wehren. Darüber hinaus führt die Seite die neuesten Urteilen deutscher Gerichte, vom Amtsgericht Schweinfurt bis hoch zum Bundesverfassungsgericht, auf. Außerdem findet sich eine Auflistung der für den Alltag notwendigen Verordnungen, etwa zur Bildschirmarbeit oder Altauto-Entsorgung. Überdies kann man sich auf der Seite die Kosten eines Prozesses ausrechnen lassen, Musterverträge herunterladen, sich durch den Dschungel juristischer Abkürzungen schlagen sowie Kontakte zu Beratungsstellen und Rechtsbeihilfen herstellen. Und schließlich lässt www.recht-in.de auch schmunzeln - mit absurden Beispielen aus Gerichtsurteilen, Schadensmeldungen und Gesetzestexten. So erfährt man, dass in Kanada das Verlassen eines Flugzeugs während des Flugs untersagt ist und dass sich das Oberlandesgericht Stuttgart vor Jahren mit der Unterscheidung zwischen Legegegacker und Konversationsgegacker bei Hühnern befassen musste.

Stefano 23-08-2005 19:06

Unglaublich aber wahr :(

Fotograf wegen Missbrauchs zu Bewährungsstrafe verurteilt

(...)

"Der Richter sagte in seinem Urteil, der einschlägig vorbestrafte Angeklagte sei nur knapp an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt." :mad: :flop: :xkotz:

Dem Richter sollte man auch mal richtich einheizen :mad:


Es ist jetzt 16:12 Uhr.

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