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Sofix 08-02-2009 15:31

Berühmter Münchener Abmahnanwalt Gravenreuth muss Haftstrafe antreten
 
Der berühmte und vor allem in den 80er und 90er Jahren gefürchtete Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat nun in der erneuten Revision eine Niederlage vor dem Berliner Kammergericht erreicht.
Da aufgrund seiner früheren Vorstrafen (unter anderem in 60 Fällen Urkundenfälschung) keine erneute Bewährung oder Geldstrafe mehr möglich war, wurde er nun rechtskräftig wegen vollendeten Betruges zu einer 14 monatigen Haftstrafe verurteilt, die er nun ohne Bewährung antreten muss.
Die Tageszeitung "taz" hatte ihm angeblich eine unerwünschte E-Mail aufgrund des anerkannten doppelten Bestätigungsverfahrens bei Newsletterbestellungen geschickt. Wegen ausstehender Abmahnkosten hatte Gravenreuth daraufhin versucht, die Domain der "taz" pfänden und versteigern zu lassen.

Quelle: www.heise.de


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