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cade 06-03-2003 08:13

kaufempfehlung eon bayern
 
grade liegen 15000 stück mit 30,3 im angebot in frankfurt. der preis ist ok. vielleicht gibts im juli noch einen squeeze out.
risiko null da eine abfindungsverpflichtung von eon bis 2004 zu einem kurs von mindestens 30,15 besteht. versuesst wirds durch eine garantiedividende von 1,5 euro. wirds nix mit dem squeeze out heuer nach der dividende wieder rauswerfen. hat auch letztes jahr geklappt. potential bis zu 30 %. risiko null.

viele gruesse

cade

saida 06-03-2003 10:22

hi cade, bist du so nett und teilst auch noch mal die wkn mit?? http://www.click-smilies.de/sammlung...smiley-023.gif

OMI 06-03-2003 10:34

ich mach mal... :)

504500

saida 06-03-2003 10:36

danke schön omi :remy:

erspart mir dann doch das suchen :)

cade 06-03-2003 11:10

hier noch die alte ad-hoc zum besseren verständnis

Mitteilung nach § 15 WpHG der Isar-Amperwerke Aktiengesellschaft (IAW), München

Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------

Mitteilung nach § 15 WpHG der Isar-Amperwerke Aktiengesellschaft (IAW), München

Der Rechtsstreit zwischen der Aktionärin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Köln, vertr. d.d. Geschäftsführer Herrn Karl-Walter Freitag und anderen Aktionären gegen Isar-Amperwerke AG, vor dem Landgericht München I, ist auf Vorschlag und Empfehlung des Gerichts und unter Mitwirkung des Vereins zur Förderung der Aktionärsdemokratie e.V., Würzburg, vertr. d.d. Vorstand Frau Caterina Steeg, durch Prozessvergleich beendet worden. Die Aktionäre haben im Wesentlichen eine Fehlrelation zu Lasten der außenstehenden Aktionäre der Isar- Amperwerke AG im Rahmen der Verschmelzung verschiedener bayerischer Stromversorger zum größten deutschen Regionalversorgungsunternehmen unter der Firma E.ON Bayern AG, gerügt.

In dem Vergleich hat sich die Mehrheitsaktionärin E.ON Energie AG als Beitretende auf Seiten der Isar-Amperwerke AG verpflichtet, nach Durchführung eines Aktiensplits bei Isar-Amperwerke AG im Verhältnis 1:25, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG für je 25 Aktien 5 Zusatzstückaktien (jeweils im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,02258/Stück) der Isar-Amperwerke AG aus ihrem Bestand kosten- spesen- und provisionsfrei zu gewähren.

E.ON Energie AG hat sich weiterhin verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG im Falle eines sog. squeeze-out als Barabfindung mindestens den Wert je Stückaktie der Isar-Amperwerke AG, d.h. EUR 30,15 je Stückaktie, anzubieten, der sich aus dem Bewertungsgutachten der PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 15. Mai 2001 anlässlich der Verschmelzungen ergibt. Diese Verpflichtung besteht bis zum 31. Dezember 2004.

Das Bezugsangebot ist auf zwei Monate befristet und wird nach Eintragung der letzten Umstrukturierungsmaßnahme der Isar-Amperwerke AG in das Handelsregister unverzüglich im Bundesanzeiger und in den Publikationsorganen "Die Welt", "Handelsblatt", "Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung". veröffentlicht. Bis dahin ist von den außenstehenden Aktionären und Depotbanken nichts zu veranlassen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.10.2001 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 504500; Index: Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, München; Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg

251649 Okt 01



Autor: import DGAP.DE (),16:51 25.10.2001

isar amper ist jetzt eon bayern.

viele gruesse

cade

cade 07-03-2003 07:40

gestern gingen 50.000 stück über den tresen. und das auf gleichbleibenden niveau. ich denke da verkauft irgendein fonds.

viele gruesse

cade

cade 03-04-2003 20:57

jetzt rollt der rubel-hoofentlich!

E.ON Energie will Squeeze-Out bei E.ON Bayern durchführen

München (vwd) - Die E.ON Energie AG will bei der E.ON Bayern AG, beide München, die Minderheitsaktionäre ausschließen. Dies hat der Aufsichtsrat entschieden, wie die E.ON Energie am Donnerstag in einer Pflichtmitteilung erklärte. Gleichzeitig sei beschlossen worden, den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG ein freiwilliges öffentliches Umtauschangebot von Aktien der E.ON Bayern AG gegen Aktien der E.ON AG zu unterbreiten.

Mit dem Umtauschangebot solle den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG die Möglichkeit gegeben werden, auch nach dem Squeeze-Out-Verfahren am wirtschaftlichen Erfolg des E.ON-Konzerns und damit mittelbar der E.ON Bayern AG teilzuhaben.
vwd/12/3.4.2003/apo


viele gruesse

cade

OMI 03-04-2003 22:07

http://cdchart.innovative-software.c...958521600&sid=

Auf welchen Preis hoffst du?

cade 04-04-2003 07:25

hallo omi,
nachdem bei neckarwerke stuttgart auch ein aufschlag von 30 %
drin war hoffe ich inclusive dividende auf 40 + x. beachten muss man nun auch die nächsten squeeze out kandidaten der eon.
das sind contigas und thüga. aufgrund der eigentumsverhältnisse ist hier auch ein squeeze out jederzeit möglich.

viele gruesse

cade

OMI 04-04-2003 08:43

Schade - wollte heute früh einsteigen zu etwa 31 - der Kurs aber schon auf 35 angestiegen. :rolleyes:

http://cdchart.innovative-software.c...958521600&sid=

cade 04-04-2003 09:54

ich habe heute nochmal mit 33,-- gekauft. das ist auch ok.
maximalrisiko 1,35 euro pro stück.
aber ueber 30 % chance.

viele gruesse

cade

OMI 04-04-2003 13:46

Am Nachmittag hat mien Limit von 33,20 gegriffen - bin mit einer kleinen Position zu 33,10 Euro dabei. :)

cade 04-04-2003 14:18

hallo omi,
freut mich dass der kauf geklappt. bei thüga war ich heute auch erfolgreich bei contigas ging leider gar nichts um. hast du dir den artikel auf www.share-infos.de unter valueaktien zu isar amper schon durchgelesen? der beschreibt die situation ganz gut. ein wahnsinn ist ja die marktkapitalisierung von 9 mrd euro. die aeon bayern hätte ja fast in den dax gehört.

viele gruesse

cade

OMI 04-04-2003 14:25

Habe es während der Woche mal gesehen und grob überschlagen.

Aktuell gibt der Kurs weiter leicht nach.

Bei den anderen Beteiligungen könnte die Sache ja noch eine Weile dauern - oder vermutest Du, das nun alles "in einem Aufwasch" passiert?

cade 04-04-2003 19:25

als naechstes kommt wahrscheinlich contigas dran. hier hat eon schon 98% anteil. das heisst der squeeze out ist jederzeit möglich. die spekulation ist risikolos da von der letzten abfindung her ein spruchstellenverfahren läuft in dem der gutachter schon den firmenwert mit fast 72,-- und die ausgleichzahlung auf ca. 3,--
euro bezifferte. mit nachzahlungen auf ausgleichzahlungen und kommender dividende gibt das knapp 78,-- euro.
bei thüga ist es nicht so einfach zu kalkulieren weil da kein gutachten vorliegt.
allerdings sind im eonkonzern auch schon über 95 % anteile vorhanden die nur noch verschoben werden müssen um den squeeze out durchzuführen. ich schätze hier gibts noch eine ausserordentliche versammlung im herbst.
fazit: eon bayern war idiotensicher. contigas ist es auch.

cade 04-04-2003 19:43

hier noch eine verwirrende meldung:

E.ON-Bayern-Aktionäre erhalten voraussichtlich 30,15 EUR/Aktie

Düsseldorf (vwd) - Die E.ON Energie AG, München, wird im Rahmen des vorgesehenen Squeeze-out bei der E.ON Bayern AG voraussichtlich 30,15 EUR je Aktie zahlen. Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, war dieser Betrag 2001 vom Landgericht München I im Rahmen eines Vergleichs als Untergrenze für ein Barangebot festgelegt worden. Vorbehaltlich eines Gutachtens werde das Angebot diesen Wert voraussichtlich nicht überschreiten. Wahlweise erhielten die Minderheitsaktionäre auch das Recht, ihre Anteile in Aktien der E.ON AG, Düsseldorf, umzutauschen. Über den Squeeze-out werde die Hauptversammlung der E.ON Bayern am 24. Juni beschließen, hieß es weiter.
vwd/12/4.4.2003/har/mi

cade 04-04-2003 19:57

hier der originaltext. sagt im prinzip dass es auch mehr als 30,15 sein kann. ich bleib drin.


E.ON Energie, München
Squeeze out bei E.ON Bayern

Die E.ON Energie AG als Hauptaktionärin der E.ON Bayern AG hat beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre der E.ON Bayern AG im Rahmen eines sogenannten Squeeze out-Verfahrens zu übernehmen. Als Gegenleistung für ihre Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre gemäß § 327 a AktG eine Barabfindung. Über den Squeeze out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der E.ON Bayern AG am 24.06.2003 Beschluss gefasst werden.

Die E.ON Energie AG hat sich im Rahmen des Vergleichs vor dem Landgericht München I vom 25.10.2001 über die Verschmelzung verschiedener bayerischer Stromversorger zur E.ON Bayern AG dazu verpflichtet, mindestens 30,15 € als Barabfindung bei einem Squeeze out der E.ON Bayern AG bis zum 31.12.2004 zu zahlen. Vorbehaltlich des Gutachtens des sachverständigen Prüfers über die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c AktG wird die Barabfindung voraussichtlich den Wert von 30,15 € je Aktie nicht überschreiten.

Um den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin am wirtschaftlichen Erfolg des E.ON-Konzerns und damit mittelbar der E.ON Bayern AG teilzuhaben, wird die E.ON Energie AG den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG parallel zum Squeeze out-Verfahren den Umtausch ihrer E.ON Bayern-Aktien in Aktien der E.ON AG anbieten. Die E.ON Energie AG wird gewährleisten, dass Minderheitsaktionäre, die das Umtauschangebot annehmen, zum Zeitpunkt des Umtausches wirtschaftlich keinesfalls schlechter gestellt sind, als Minderheitsaktionäre, die beim Squeeze out aus der E.ON Bayern AG ausscheiden.

cade 05-04-2003 09:14

die wollen uns nur in die irre führen. dieser satz der alten ad-hoc meldung ist entscheidend:
E.ON Energie AG hat sich weiterhin verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG im Falle eines sog. squeeze-out als Barabfindung mindestens den Wert je Stückaktie der Isar-Amperwerke AG, d.h. EUR 30,15 je Stückaktie, anzubieten, der sich aus dem Bewertungsgutachten der PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 15. Mai 2001 anlässlich der Verschmelzungen ergibt.

jetzt muss ich einmal die gewinnentwicklung seit 2001 abchecken.

OMI 05-04-2003 13:56

Irgendwie hab ich das gefühl, als wolle man die Erwartungen bewusst unten halten - ist ja auch verständlich.

cade 06-04-2003 12:40

da das gutachten 2001 erstellt wurde muss man sich zunächst mit der gewinnentwicklung seit 2000 befassen. in 2001 hat der ertrag ca. 30 % laut geschäftsbericht abgenommen. da das gutachten nach dem ertragswertprinzip erstellt wird ist natürlich auch 2002 und die ausichten für die kommenden jahre interessant da es die basis für den abfindungspreis ist. ich werde
mich also noch mit eon bayern in 2002 beschäftigen und auch noch den eon geschäftsbericht 2002 lesen. ich denke der liegt schon vor. dann muss man noch berücksichtigen dass im geschäftsbericht 2001 von grossen synergieeffekten aus der fusion der regionalversorger obag , iaw etc. gesprochen wird.
das ist im letzten gutachten noch nicht berücksichtigt und erhöht den abfindungspreis. des weiteren wird in jetzigen gutachten mit einem basispreis von 5,5 % gerechnet . das pusht die barabfindung allein um 9 % hoch.
fazit: entscheidend ist also die gewinnentwicklung seit erstellung des letzten gutachtens sowie die die aktuelen geschäftsplanungen zur kommenden gewinnentwicklung. damit steht und fällt der abfindungspreis. alles andere treibt ihn nur hoch.
aber nicht vergessen : minimalpreis 30,15 + 1,5 garantiedividende
das heisst also kursrisiko maximal 4-5 %.

cade 06-04-2003 12:51

auch die alternative anstatt dem abfindungspreis EON_Aktien zu beziehen könnte noch interessant sein. vielleicht gibts hier noch einen kleinen aufschlag zum squeeze out preis. eon hat vorteile dadurch. sie bekommen eigenkapital und haben keinen liquiditätsabfluss. man bedenke die hohe marktkaitalisierung von 9 mrd euro. dann kann man sich evtl. mit einem short call an der
der eurex wieder verabschieden.

viele gruesse

cade

cade 07-04-2003 10:20

hallo omi,
nachdem ich mich mehr in die geschaeftsberichte eingelesen habe und auch noch bei der falkenstein ag angefragt habe, habe ich vorsichtshalber erstmal verkauft. jnatürlich analysiere ich weiter. ausschlaggebend ist meines erachtens der ertragsrückgang von 30 % in 2001 sowie von 10 % in 2002 erstes halbjahr. das drückt den preis.

hier noch das statement von falkenstein:

Abfindungspreis E.ON Bayern AG

Da die E.ON AG in der von Ihnen genannten Mitteilung die Indikation schon sehr konkret angekündigt hat, gibt es für uns keinen Grund, von einer abweichenden Schätzung auszugehen. Ob dieser Wert am Ende angemessen ist, müßte dann anhand detaillierter Unterlagen nochmals geprüft werden.

FALKENSTEIN Nebenwerte AG

OMI 07-04-2003 10:22

Vielen Dank für die Info cade! :)

cade 07-04-2003 12:46

ist ja doch noch bewegung drin. aktuell 33,7 geld.

viele gruesse

cade

cade 09-04-2003 20:48

bei der mutter siehts ja nicht schlecht aus.


E.ON Energie für die Zukunft gut aufgestellt

"E.ON Energie blickt nach einer gelungenen Fusion auf ihr zweites volles Geschäftsjahr mit sehr erfolgreicher unternehmerischer Entwicklung", zog Hans-Dieter Harig, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, auf der Pressekonferenz heute in München eine positive Bilanz.

Der Umsatz konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr um 20 Prozent auf 18,5 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr (15,5 Mrd. Euro) gesteigert werden. Das Betriebsergebnis legte deutlich um 884 Mio. Euro (28 Prozent) auf 2,9 Mrd. Euro zu.

Dieses gute Ergebnis erzielte E.ON Energie dank strategischer Akquisitionen, effizienter Unternehmensstruktur und konsequenten Kostenmanagements, obwohl die Erlöse in Deutschland für Strom heute bei Haushaltskunden 25 Prozent und bei Industriekunden 15 Prozent unter denen des Jahres 1998 - also vor der Liberalisierung - liegen.

"Aus den Fusionsfolgen allein haben wir bereits ein Jahr früher als geplant Kostensenkungen von rund 700 Mio. Euro pro Jahr erreicht", betonte Harig.

E.ON Energie ist heute etwa doppelt so groß wie die Vorgängerunternehmen vor der Fusion zusammen. Harig unterstrich die deutlich europäische Aufstellung der E.ON Energie.


Der Wettbewerb funktioniert

"Der Stromwettbewerb in Deutschland funktioniert. Die Preise für Industriekunden sind nach 1998 um bis zu 60 Prozent gesunken, für Tarifkunden um bis zu 30 Prozent. Das ist innerhalb der EU beispiellos", erklärte Harig.

Aufgrund der politisch auferlegten Sonderlasten wurden solche Preissenkungen für die Kunden kaum sichtbar. Neben Mehrwert- und drastisch erhöhter Öko-Steuer sind es auch die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz entstandenen Mehrkosten, die den Strompreis verteuern. Hier vor allem die von den Kunden zu zahlenden Subventionen für die Windenergie.

Der staatlich zu verantwortende Anteil am Strompreis ist seit 1998 bei Haushaltskunden von 25 auf über 40 Prozent gestiegen, bei Industriekunden von 5 auf 25 Prozent - 400 Prozent Steigerung! In Schweden liegt dieser Anteil für Haushaltskunden bei 36, in England gar nur bei 5 Prozent. Vergleicht man die um diese Zusatzkosten bereinigten Strompreise, so liegen sie in allen drei Ländern auf dem gleichen Niveau.

Die Netzkosten so gering wie möglich zu halten, liegt im volkswirtschaftlichen Interesse. Klare Regelungen für einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang sowie eine effektive Missbrauchskontrolle sind daher unerlässlich. Letztere ist Aufgabe des Kartellamtes.

Die kartellrechtliche Verweigerung einer angemessenen Verzinsung würde aber eine Investitionszurückhaltung und als unmittelbare Folge Auftragsschwund, insbesondere in mittelständischen Betrieben, nach sich ziehen. Langfristig müsste auch die Qualität der Versorgung leiden.

Das deutsche System der kontrollierten Selbstregulierung basierend auf Verbändevereinbarung zwischen Netznutzern und Netzbetreibern ist ein flexibles und unbürokratisches Instrument.

Rückfragen bitte an:
Dr. Petra Uhlmann,
T +49-(0) 89. 12 54-34 74,
F +49-(0) 89. 12 54-35 89

cade 09-05-2003 20:13

jetzt stehts fest:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der E.ON Bayern AG auf die E.ON Energie AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Als Aktien, die dem Hauptaktionär gehören, gelten dabei auch die Aktien, die einem von ihm abhängigen Unternehmen gehören (§ 327a AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG).

Die E.ON Energie AG, Brienner Straße 40, 80333 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 132 000, hält mittelbar und unmittelbar mindestens 299 700 000 Inhaber-Stückaktien der E.ON Bayern AG. Dies entspricht mindestens 97,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die E.ON Energie AG hat mit Schreiben vom 3. April 2003 an den Vorstand der E.ON Bayern AG das Verlangen nach § 327a AktG gerichtet, über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.ON Energie AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen auf Verlangen des Hauptaktionärs E.ON Energie AG vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 327a Abs. 1 AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär E.ON Energie AG mit Sitz in München (HRB 132 000 Amtsgericht München) übertragen.

b) Der Hauptaktionär E.ON Energie AG legt für die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine angemessene Barzahlung von 30,15 € je Stückaktie der E.ON Bayern AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet 1,02258 € fest.

c) Falls das Gericht in einem Verfahren nach den §§ 327f, 306 AktG rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich E.ON Energie AG in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt.

d) Die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre erhalten ferner bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab dem 1. Januar 2003 für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des nach § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen E.ON Energie AG als herrschendem und E.ON Bayern AG als beherrschtem Unternehmen in der Fassung vom 21. Mai 2001 von E.ON Energie AG geschuldeten jährlichen Ausgleichs von 1,50 € je Stückaktie der E.ON Bayern AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet 1,02258 € oder eines eventuell infolge eines Verfahrens gemäß § 306 AktG durch gerichtliche Entscheidung oder durch Vergleich zur Beendigung eines solchen gerichtlichen Verfahrens an dessen Stelle tretenden höheren Ausgleichs.



Die E.ON Energie AG hat dem Vorstand der E.ON Bayern AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Bayerischen Landesbank, München, übermittelt, durch welche die Bayerische Landesbank die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs E.ON Energie AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu bezahlen.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der E.ON Bayern AG, Heinkelstraße 1, 93049 Regensburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus: a) Jahresabschlüsse und Lageberichte der E.ON Bayern AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen, der Isar-Amperwerke AG, der OBAG Aktiengesellschaft, der EVO Energieversorgung Oberfranken AG, der Überlandwerk Unterfranken AG und der Großkraftwerk Franken AG für die Geschäftsjahre 2002, 2001 und 2000 sowie die Pro-forma-Bilanz der E.ON Bayern AG zum 1. Januar 2001;

b) der von der E.ON Energie AG erstattete Übertragungsbericht (§ 327c Abs. 2 Satz 1 AktG) nebst • Depotauszug der Bayerischen Landesbank;

• Erfüllungsgewährleistung der Bayerischen Landesbank;

• Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

• Bewertungsgutachten der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn;

• der von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Josef Meyer, Bochum, erstattete Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG;

• Kopie des Beschlusses des LG Nürnberg-Fürth vom 26. März 2003, AZ: 1 HK O 2678/03, mit dem Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Josef Meyer zum Prüfer für die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ausgewählt und bestellt wurde.





Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus.

cade 19-05-2003 19:35

der kurs hält sich wacker über 34,-- euro. am 21.5.2003 wird das freiwillige umtauschangebot in eon aktien veröffentlicht. da spekulieren einige auf ein besseres angebot als beim squeeze out= 30,15 + 1,5 + 0,75 euro antelige ausgleichzahlung für 2003.
vielleicht haben auch einige eon bayern aktionäre gleich die eon
an der eurex geshortet.

viele gruesse

cade

cade 21-05-2003 09:09

angebot ist nicht so der hit - aktie im minus

OMI 21-05-2003 14:01

Hast Du hierzu mehr Infos?
Habe bislang nichts gefunden - aber der Kurs verliert 4%.

cade 21-05-2003 15:09

das angebot ist auf der eon bayern start seite- gib einfach bei
www.google.de eon bayern ein.

viele gruesse

cade

OMI 21-05-2003 15:12

Dankeschön! :)

cade 09-04-2004 12:55

jetzt ist wieder zahltag

Informationen zum Vergleichspaket

Am 23. und 25. März wurde der umfassende Vergleich vor den Gerichten in Hannover, München und Nürnberg protokolliert.

Im Rahmen dieses Vergleichs hat sich E.ON Energie AG, München, insbesondere zu einer deutlichen Verbesserung der Abfindungs- und Ausgleichsangebote bereit erklärt, die sie den außenstehenden Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie AG (CONTIGAS), Regensburg, und der E.ON Bayern AG, Regensburg, unterbreitet hatte. Daneben sieht der Vergleich für Aktionäre, die an den Rechtsvorgänger der E.ON Bayern AG beteiligt waren, also den Aktionären der OBAG Aktiengesellschaft (OBAG), der EVO Energieversorgung Oberfranken Aktiengesellschaft (EVO), der Großkraftwerk Franken Aktiengesellschaft (GFA) und der Überlandwerk Unterfranken Aktiengesellschaft (ÜWU) eine bare Zuzahlung zusätzlich zu den im Rahmen der Verschmelzung gewährten E.ON Bayern-Aktien vor.

Im Einzelnen gelten für die vergleichsweise beendeten Verfahren folgende wirtschaftliche Eckwerte:

Allen außenstehenden Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie AG bietet die E.ON Energie eine gegenüber dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbesserte Abfindung an. Sie beträgt je CONTIGAS-Aktie EUR 67,00 in bar oder EUR 72,50 in Aktien der E.ON AG, Düsseldorf. Aktionäre, die das ursprüngliche Barabfindungsangebot von EUR 56,09 (DM 109,70) angenommen haben, erhalten wahlweise eine Bar- oder Sachergänzung; diese beträgt je übertragene CONTIGAS-Aktie EUR 10,91 in bar bzw. EUR 16,41 in E.ON-Aktien. Der nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu zahlende Ausgleich wird rückwirkend von EUR 2,60 auf EUR 3,11 je Aktie erhöht (Landgericht München I, Az. 5 HK O 20890/98).

Die E.ON Energie hat außerdem zugesagt, allen außenstehenden Aktionären der CONTIGAS Deutsche Energie Aktiengesellschaft ein freiwilliges Tauschangebot zu unterbreiten. Danach können die CONTIGAS-Aktien der E.ON Energie angedient werden, alternativ gegen EUR 80,00 in bar oder EUR 85,00 in E.ON-Aktien. Das freiwillige Tauschangebot soll vor einer etwaigen künftigen Konzernierungsmaßnahme bei der CONTIGAS, spätestens jedoch zum 30. Juni 2008, erfolgen (Landgericht München I, Az. 5 HK O 13487/03).

Die E.ON Energie erhöht auch zugunsten der außenstehenden Aktionäre der E.ON Bayern AG das ursprüngliche Abfindungsangebot aus dem zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Statt der EUR 27,64 je E.ON Bayern-Aktie bietet sie nunmehr eine erhöhte Abfindung in Höhe von EUR 32,53 in bar oder EUR 35,50 in E.ON-Aktien. Das neue Angebot liegt damit auch noch über dem öffentlichen Tauschangebot vom 16. Mai 2003; damals wurden EUR 31,65 je E.ON Bayern-Aktie geboten. Aktionäre, die das ursprüngliche Abfindungsangebot oder das öffentliche Tauschangebot angenommen haben, erhalten den jeweiligen Differenzbetrag hierzu wahlweise in bar (EUR 4,89 bzw. EUR 0,88) oder in E.ON-Aktien (im Wert von EUR 7,86 bzw. EUR 3,85). Der Ausgleich wurde ebenfalls angehoben: für 1999 und 2000 jeweils um EUR 0,24 auf EUR 1,50, für die Geschäftsjahre ab 2001 um EUR 0,12 auf EUR 1,62 je Aktie (Landgericht München I, Az. 5 HK O 14804/99 bzw. Landgericht Nürnberg/Fürth, Az. 1 HK O 426/02).

Ehemalige Aktionäre der Ende 2001 auf die E.ON Bayern AG verschmolzenen Gesellschaften EVO Energieversorgung Oberfranken AG und OBAG AG können zudem noch verbesserte Abfindungs- und Ausgleichsleistungen aufgrund der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge erhalten, die im Januar 1999 mit beiden Gesellschaften geschlossen wurden. Zugunsten ehemaliger EVO-Aktionäre erhöht E.ON Energie das Abfindungsangebot von EUR 24,74 je EVO-Aktie auf EUR 29,60 in bar oder EUR 31,80 in E.ON-Aktien. Für bereits angediente Aktien beträgt die Barergänzung EUR 4,86, die Sachergänzung EUR 7,06 in E.ON-Aktien. Der Ausgleich verbessert sich von EUR 1,06 auf EUR 1,27 je Aktie (Landgericht Nürnberg/Fürth, Az. 1 HK O 4400/99). Ehemaligen OBAG-Aktionären bietet E.ON Energie statt EUR 28,86 je OBAG-Aktie nunmehr EUR 34,50 in bar oder EUR 37,10 in E.ON-Aktien. Die Barergänzung beträgt hier EUR 5,64, die Sachergänzung EUR 8,24 in E.ON-Aktien. Der Ausgleich verbessert sich von EUR 1,35 auf EUR 1,60 je Aktie (Landgericht Nürnberg/Fürth, Az. 1 HK O 4355/99).

Schließlich erhalten ehemalige Aktionäre der OBAG AG, EVO Energieversorgung Oberfranken AG, Großkraftwerk Franken AG und der Überlandwerk Unterfranken AG, die mit ihren Aktien an der Verschmelzung dieser Gesellschaften auf die E.ON Bayern teilgenommen haben, zusätzlich zu den seinerzeit gewährten E.ON Bayern-Aktien noch eine bare Zuzahlung. Diese beträgt EUR 0,40 je im Rahmen der Verschmelzung gewährter E.ON Bayern-Aktie (jeweils Landgericht Nürnberg/Fürth, Az. 1 HK O 7931/01, 1 HK O 7810/01, 1 HK O 477/02 bzw.
1 HK O 8676/01).

Die Einzelheiten zu den verschiedenen Abfindungsangeboten und der bankmäßigen Abwicklung werden noch gesondert veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wird voraussichtlich in der Zeit zwischen dem 21. und 28. April 2004 erfolgen. Die Abfindungsangebote können erst nach dieser Veröffentlichung innerhalb der dort näher bestimmten Frist angenommen werden.



Informationen zum Vergleichspaket
(PDF, 16 KB)


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