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Auf Wunsch gelöscht 22-09-2007 08:44

Ausserdem ist ja auch die Verlobungszeit eine Probezeit!

PC-Oldie-Udo 23-09-2007 18:32

Zitat:

Wie heißt gleich der alte Spruch: Drum prüfe, wer sich ewig bindet...
@Dessi
wer macht das schon verliebt bis über beide Ohren, im Bauch da kreisen die Schmetterlinge...Sex und Spaß.. und naja das bischen
Probleme was das Leben so mit sich bringt, das machen wir schon.Also ran an den Altar und den Hochzeitsbraten usw...na ja und dann wirds auf einmal etwas ernster, die ersten Kinder kommen, das Geld wird weniger,Spaß und Sex wird weniger usw...
oh man und plötzlich merken sie das ein Leben in Familie nicht nur Spaß ist... :rolleyes:

simplify 23-09-2007 21:22

wenn ich ehrlich sein soll, bei mir steht in den nächsten tagen das 30 jährige an und wenn mich jemand wg. verlängerung fragen würde, wäre meine antwort natürlich sofort wieder JA! :)

Dessi 24-09-2007 09:12

Simplify, das ist schön!!!! :sonne:

Herzlichen Glückwunsch zum 30er Jubiläum, und ich wünsche Euch noch ganz viele glückliche gemeinsame Jahrzehnte!!!

OMI 24-09-2007 09:26

Vorab alles Gute für Euch beide! :)
Feiert die letzten gemeinsamen 30 Jahre und genießt diesen Tag ganz besonders! :sonne: :sonne:

kostolany 24-09-2007 10:12

na so neu ist das thema auch nicht - im alten testament werden in der mose gesetzgebung ehen auf sieben jahre geschlossen die dann verlängert werden konnten.....
da sieht man mal wieder die profunden bibel kennnisse der christ sozialen....... :D
wenn man davon absieht das die ehe eh ein auslaufmodell ist, ist das für alle scheidungswilligen und zwangsehen ein vorschlag über den man nachdenken sollte :top:

OMI 24-09-2007 11:42

Zitat:

wenn man davon absieht das die ehe eh ein auslaufmodell ist
wie kommst Du darauf?

simplify 24-09-2007 12:33

Zitat:

Original geschrieben von PC-Oldie-Udo
Ich kenne persönlich niemanden der sich zum Zeitpunkt der Heirat mit Scheidung beschäftigt,
alle die, die vor der hochzeit erstmal einen ehevertrag abschliessen

PC-Oldie-Udo 24-09-2007 15:55

Zitat:

Original geschrieben von simplify
alle die, die vor der hochzeit erstmal einen ehevertrag abschliessen
sehe ich ganz anders @simp
das ist nur ne Absicherung des Kapitals welches vor der Ehe vorhanden ist ;)

simplify 24-09-2007 15:59

wenn man nicht vorher an eine mögliche scheidung denkt, braucht man keinen ehevertrag. die sicherung von jeweiligem eigentum o. versorgungen kommen ja erst bei einer scheidung zum tragen.

meist sind es aber die eltern, die ihre kinder zu solchen verträgen drängen :rolleyes:

Sofix 24-09-2007 16:00

Zitat:

Original geschrieben von PC-Oldie-Udo

das ist nur ne Absicherung des Kapitals welches vor der Ehe vorhanden ist ;)

soweit ich informiert bin, bekommst du das vermögen, welches du vor der ehe hattest, bei scheidung voll zugesprochen.

Auf Wunsch gelöscht 24-09-2007 16:20

Und abgesehen davon ist es auch deswegen schwachsinn, weil viele Eheveträge(und die damit verbundene Gütertrennung)auch abgeschlossen wird um z.b. in einer Unternehmerfamilie die Frau z.b. zu scützen, falls die Firma den Bach runtergeht und der Inhaber dafür haftet bzw. private Kredite in der Firma hat....
Dann kann der Mann als Beispiel private Insolvenz anmelden und das Haus bzw. Vermögen kann(unter einhaltung bestimmter Fristen)Auf die Frau überschrieben worden sein.....

Das hat auch eben mal ganz praktische Gründe :rolleyes:

PC-Oldie-Udo 26-09-2007 17:18

Scheidung
Kein Recht auf Luxusleben
Geschiedene müssen mit dem Verlust eines hohen Lebensstandards rechnen, selbst wenn der Ex-Partner nach wie vor gut verdient.
Von FOCUS-Online-Redakteurin Michaela Hutterer

Scheidung: Ende der ChampagnerlauneBislang gewährt das Gesetz im Scheidungsfalle dem Partner, der durch die Ehe auf Karriere verzichtet und deshalb weniger Einkommen erzielen konnte, einen Anspruch auf Unterhalt (§ 1573 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch soll das Einkommensgefälle für den geringer verdienenden Partner nach der Scheidung ausgeglichen werden (Aufstockungsunterhalt).

In zwei Entscheidungen stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch jedoch klar, dass das Recht auf Beibehaltung des Lebensstandards nicht unbefristet gilt. ZUM THEMA
Ehevertrag:
Rosenkrieg mit Ansage
Scheidungsrecht:
Schlechte Karten für Seitenspringer
Kindschaftsrecht:
Zum Zahlvater degradiert„Einmal Arztfrau, immer Arztfrau“ ist passé

Nur bei „ehebedingten Nachteilen“ bestehe ein Ausgleichsanspruch, also etwa dann, wenn die Frau wegen der Kindererziehung oder der Führung des gemeinsamen Haushalts nicht mehr richtig in den Beruf zurückgekommen ist und deshalb weniger verdient. Ist das niedrigere Einkommen dagegen nicht auf solche „ehebedingten Nachteile“ zurückzuführen, muss sich die Frau nach einer Übergangszeit mit dem eigenen Einkommen begnügen. Das gilt selbst dann, wenn die Ehe sehr lange gedauert hat.

In einem Fall waren die Geschiedenen jeweils über 20 Jahre verheiratet und haben zwei erwachsene Kinder. Der Mann verdient als Geschäftsführer rund 4850 Euro netto im Monat, die Exgattin bekommt als Bauingenieurin 1400 Euro netto. Die Vorinstanzen hatten ihn zu Ausgleichszahlungen von 1116 Euro im Monat verurteilt und eine zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht abgelehnt (Az. XII ZR 11/05). Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht Brandenburg zurück. Dort müssen die Richter erneut entscheiden und die Rechtsansicht des Bundesgerichtshof berücksichtigen.

Befristete Zahlungen auch bei langer Ehe

Im zweiten Fall ließ sich ein kinderloses Paar im Jahre 2004 nach rund 20 Ehejahren scheiden. Der damals 43-jährige Mann erzielte als Zerspanungsmechaniker monatlich rund 1500 Euro netto. Seine damals 42-jährige Ehefrau hatte während der Ehe ihren kranken Vater gepflegt und war daneben Teilzeit berufstätig. Seit 2003 arbeitete sie Vollzeit an der Kasse und verdient rund 1000 Euro. Im Scheidungsprozess sprach ihr das Amtsgericht einen monatlichen Unterhalt von 164 Euro zu, der allerdings bis zum siebten Jahr nach der Scheidung befristet war. Dagegen klagte die Frau und verlor.

Der BGH akzeptierte die Befristung des Unterhalts bis Mitte 2011. Weil die Ehe kinderlos geblieben und die Frau damals erst 42 Jahre alt sei, könne ihr zugemutet werden, nach einer Übergangszeit auf den früheren Lebensstandard zu verzichten. „Der Ehefrau ist es deswegen zumutbar, nach einer Übergangszeit auf den Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten und sich mit dem Lebensstandard zu begnügen, den sie aus ihren eigenen Einkünften erreichen kann“, so die Richter (Az. XII ZR 15/05).
http://www.focus.de/finanzen/recht/s...id_134017.html

OMI 07-11-2007 09:58

Mittwoch, 7. November 2007

Zehn von 1000 Ehen
Scheidungsrate nimmt ab

...

http://www.n-tv.de/panorama/Scheidun...cle241208.html


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