Für mindestens 50 Übergriffe zwischen 1993 und 1995 an einer damals Fünfjährigen muss der geständige 39-jährige Arbeiter neben der Bewährungsstrafe noch 100 Arbeitsstunden ableisten und 1.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Er wurde von den Eltern des Mädchens häufig als Babysitter eingesetzt.
Das Mädchen erzählte den Eltern nichts von den Vorfällen, erst zehn Jahre später schaffte sie es, Anzeige zu erstatten.
Der Angeklagte gab seine Taten erst zum Ende der Verhandlung, nach einer Unterredung mit seinem Verteidiger, zu.
Quelle:
www.allgemeine-zeitung.de