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Alt 21-02-2005, 08:11   #1
vorstandsschreck
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Post Wie börsennotierte Firmen künftig bilanzieren


Wie börsennotierte Firmen künftig bilanzieren


Michaelis
Für die Bilanzen von Unternehmen, die an der Börse notiert sind, gelten seit Anfang 2005 neue Standards. Künftig müssen börsennotierte Firmen die Regeln der so genannten International Financial Reporting Standards (IFRS) beachten. Ein großer Teil der Dax-Schwergewichte bilanziert bereits nach IFRS. Diplom-Volkswirt Thomas Michaelis, Master of Laws (Mergers & Acquisitions) und Unternehmensberater, stellt für unsere Zeitung wesentliche Grundlagen der IFRS und Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen dar.


Entscheidendes Prinzip der International Financial Reporting Systems (IFRS) ist die periodengerechte Erfolgsermittlung. Andere Aspekte wie zum Beispiel das Ziel der Kapitalerhaltung, der Gläubigerschutz oder steuerliche Aspekte spielen keine Rolle bei der Definition der einzelnen Standards. Während nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften die Rechenschaftslegung über die Vergangenheit mit einer stichtags-, bilanz- und substanzorientierten Betrachtungsweise im Vordergrund steht, ist die Rechnungslegung sowohl nach IFRS als auch nach der amerikanischen Rechnungslegung US-GAAP mehr perioden- und stromgrößenorientiert.

Es wird ein (buchhalterischer) Gleichlauf von Aufwendungen mit den entsprechenden Erträgen aus den einzelnen geschäftlichen Aktivitäten angestrebt. Die in Deutschland weit verbreitete degressive Abschreibung auf Sachanlagen (Gebäude, Maschinen) erfüllt diese Voraussetzung nicht, es sei denn, dass ausnahmsweise eine degressive Nutzenabgabe zutreffend ist.

Perfekt zutreffend wäre eine leistungsabhängige (etwa stückzahlenbezogene) Abschreibung, wegen der hiermit verbundenen praktischen Probleme dominiert in der internationalen Rechnungslegung die lineare Abschreibung.

Nach deutschem Handelsrecht erfolgt die Bilanzierung von Fertigungsaufträgen etwa bei Bauvorhaben, dem Anlagen- oder Schiffbau oder bei umfangreichen Dienstleistungsaufträgen in fast allen Fällen nach der "Completed-Contract-Methode".

Eine Umsatz- und Gewinnrealisierung erfolgt erst nach Abschluss des Gesamtprojekts (oder von Teilprojekten), es ist nur eine Veranschlagung der aktivierungsfähigen Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz möglich. Dies entspricht dem Vorsichtsprinzip des deutschen Handelsrechts und der Buchung von Umsatz erst dann, wenn er quasi sicher ist. Die Completed-Contract-Methode kann zu enormen Schwankungen bei Umsatz und Gewinn führen.

Während in einem Jahr ohne Projektabschluss kein Umsatz anfällt, entsteht bei Abschluss eines Projektes der volle Umsatz und der volle Projektgewinn. Dies widerspricht dem der internationalen Rechnungslegung zugrunde liegendem Grundprinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufträgen und Erträgen.

Bei (langfristiger) Auftragsfertigung auf der Grundlage eines konkreten Kundenauftrags sehen IFRS und US-GAAP grundsätzlich die "Percentage-of-Completion-Methode" vor. Umsatz und Gewinn werden anteilig nach Projektfortschritt verbucht. Auch diese Methode ist natürlich mit Problemen verbunden. Die Schätzung des Fertigstellungsgrades ist von erheblicher Bedeutung. Die Percentage-of-Completion-Methode ist auch nur anwendbar, wenn ein hinreichend zuverlässiges Projekt-Controlling vorhanden ist; andernfalls wäre auch nach IFRS und US-GAAP die Completed-Contract-Methode anzuwenden.

Auch die IFRS kennen ein Vorsichtsprinzip. Dies hat aber eine andere Bedeutung als das Vorsichtsprinzip des deutschen Handelsgesetzbuches. Die IFRS verstehen unter Vorsichtsprinzip die Verpflichtung zur sorgfältigen Ermessensausübung etwa bei Schätzungen. Es ist nach IFRS nicht zulässig, stille Reserven zu bilden. Tendenziell führen die IFRS zu einem höheren Eigenkapitalausweis als die deutsche handelsrechtliche Rechnungslegung.

Link: http://www.shz.de/flensburger-tagebl...0&REDID=791757
__________________
MfG.
Vorstandsschreck



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