T-Online muss IP-Adressen und Datenübertragungsdaten sofort löschen
Ein T-Online-Flatrate-Kunde hat gegen die Speicherung der IP-Verbindungsdaten geklagt. Nun wurde ihm vom Landgericht Darmstadt zum Teil Recht gegeben.
T-Online muss ab sofort die IP-Adressen der Kunden sofort löschen, nachdem die Verbindung getrennt wurde. Es dürfen nur noch Daten für die Rechnung gespeichert werden.
Außerdem hat das Gericht nun entschieden, dass die Datenmengen, die übertragen wurden, ebenfalls nicht gespeichert werden dürfen.
Quelle: futurezone.orf.at
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Gruß Sofix
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