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Alt 30-01-2007, 15:28   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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idee für einen nebenjob

wer sich ein paar euro nebenbei verdienen möchte, der sollte hier mal schaun.

Der deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt seine Mitglieder vor einer Klagewelle. Eine neue EU-Richtlinie für elektronische Post könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen – mit 2 000 Euro Kosten pro Fall.

http://www.handelsblatt.com/news/Rec...mahnwelle.html

es geht darum, dass firmen die im handelsregister eingetragen sind, nun auch bestimmte vorschriften beim e-mail verkehr einhalten müssen.http://www.godmode-trader.de/news/?ida=554188&idc=64
wie der beitrag richtig feststellt, macht das kaum ein unternehmen im moment richtig, da unwissenheit herrscht.

wie man an solche emails kommt? ganz einfach, man sucht sich firmen aus dem telefonbuch o. seiner umgebung und macht irgend eine anfrage.
schon bekommt man eine email und wenn die nicht peinlichst den EU vorschriften entspricht, macht man eine kostenpflichtige abmahnung.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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Alt 30-01-2007, 20:13   #2
simplify
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Zitat:
die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen gelten nach der Umsetzung einer EU-Richtlinie seit dem 1. Januar 2007 auch für die Korrespondenz mittels E-Mail, weil der Gesetzgeber den § 35a GmbHG und weitere Gesetze geändert hat.



Von der Öffentlichkeit weithin unbemerkt, ist seit Jahresbeginn 2007 in den Paragrafen

· 37a HGB und 125a HGB,

· 35a GmbH-Gesetz sowie

· 80 Abs. 1 Aktiengesetz



nicht mehr von "Geschäftsbriefen" die Rede.



In § 35a Abs.1 Satz 1 wurden nach dem Wort “Geschäftsbriefen” die Wörter “gleichviel welcher Form” eingefügt, und zwar durch Art. 10 Nr.3 i. V.m. Art.13 Abs. 2 des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (aF) vom 10.11.06 (BGBl_I_06,2553).
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