Die Webseite "hausfrauenseite.de" bekam Post vom Anwalt, weil dort ein Rezept für "Dresdner Stollen" veröffentlicht wurde. "Dresdner Stollen" darf aber nur ein Gebäck heißen, welches in Dresden gebacken wurde.
Quelle: http://www.silicon.de/lifestyle/auch...ine_rezept.htm
rechtlich richtig wäre also, wenn das rezept anfängt:"packen sie ihre backsachen ins auto und fahren nach dresden.
schwierig wird's allerdings bei königsberger klopsen, das heisst ja jetzt kaliningrad.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken