Seit kurzem ist der Empfang von TV-Programmen auch über das Handy möglich. Die diesjährige Fußball-WM, kann so auch unterwegs angesehen werden. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhebt nun auch hierfür Gebühren.
Laut der GEZ unterliegen mobile Rundfunkempfangsgeräte auch der Gebührenpflicht. Dies gelte auch UMTS-Handy, da der Empfang von Rundfunkinhalten nicht über das Internet erfolgt. Daher muss ein monatliches Entgelt von 17,03 Euro entrichtet werden.
Betroffen sind vor allem Gewerbetreibende, die ihr Handy für geschäftliche Zwecke nutzen. Alle anderen können das Handy als Zweitgerät anmelden. Es fällt in diesem Fall keine weitere Gebühr an. Die Änderung ist ab sofort gültig.
Quelle:
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