Zitat:
Original geschrieben von Sofix
Im US-Bundesstaat Michigan hat Richter William Murphy am Berufungsgericht eine Grundsatzentscheidung betreffend des Fremdgehens Verheirateter getroffen. Demnach stelle dies ein Sittenverbrechen dar und könne mit lebenslanger Haft bestraft werden.
In Michigan ist der Ehebruch, ob durch den Mann oder die Frau, ein Straftatbestand. Jedoch datiert die letzte Verurteilung eines Ehebrechers aus dem Jahre 1971. Mit der außerehelichen sexuellen Penetration sei ein Sexualdelikt erster Klasse gegeben.
Mit dem Urteilsspruch sagte der Richter aber auch, dass das Gesetz geändert werden müsse. Der Sprecher des Generalstaatsanwalts meinte, dass dieses Urteil sehr bizarr sei. Erst letzten Herbst gab der Generalstaatsanwalt eine Affäre zu.
Quelle: de.news.yahoo.com
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Anscheinen meint der Generalstaatsanwalt
"Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe"
oder???
Also wenn das Gesetz noch nicht geändert wurde, müßte doch der Generalstaatsanwalt zumindest verklagt werden, unabhängig
was letztendlich dabei heraus kommt, oder nicht???