Tankstellen-Oligopol
Wie Benzinpreise im Wochenverlauf schwanken
Jetzt ist es amtlich: Die Benzinpreise der Tankstellen folgen innerhalb der Woche einem festen zyklischen Muster: Am Freitag ist Benzin am teuersten, am Montag wieder billiger. Direkt in die Preise eingreifen will das Kartellamt aber dennoch nicht.
Die Preise folgen stabilen MusternDie Preise folgen stabilen Mustern
26. Mai 2011
Die Übermacht der fünf größten Mineralölkonzerne in Deutschland führt nach Ansicht des Bundeskartellamts zu überhöhten Preisen an deutschen Tankstellen. Die oligopolistische Marktstruktur versetze die Unternehmen Aral/BP, Shell, Esso, Jet und Total in die Lage, Preise an den Tankstellen nahezu einheitlich zu bewegen, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit. Die Wettbewerbshüter hatten drei Jahre lang den Kraftstoffsektor in Deutschland untersucht und überprüft, ob die Vormacht der Großkonzerne den Wettbewerb behindert.
In ihrer breit angelegten Studie kommen die Wettbewerbshüter zu dem Schluss, dass sich die fünf großen Tankstellenbetreiber in Deutschland gegenseitig kaum Wettbewerb machen (zum Abschlussbericht - 288 Seiten). Gemeinsam würden Aral, Esso, Jet, Shell und Total ein „marktbeherrschendes Oligopol“ bilden. Die restliche Konkurrenz - etwa durch freie Tankstellen - sei „weitgehend zersplittert“ und damit wirkungslos.
Für die Studie haben die Kartellwächter die Preise von mehr als 400 Tankstellen in den vier großen Städten, Hamburg, Leipzig, Köln und München von Januar 2007 bis Juni 2010 untersucht. Dabei haben die Beamten stabile Muster erkannt: Üblicherweise sei entweder Aral oder Shell der Initiator einer Preiserhöhung. Der jeweils andere ziehe in der Regel nach genau drei Stunden nach. Auch die anderen Oligopolisten würden dann in festen zeitlichen Korridoren nachziehen.
Stillschweigend würden die Tankstellen ganz ähnliche Preise für Benzin verlangen. In der Praxis würden Tankstellenpächter oder Angestellte mehrfach täglich bei festgelegten Wettbewerbstankstellen vorbeifahren und die Preise notieren. Pächter und Angestellte seien häufig von ihren Arbeitgebern vertraglich verpflichtet, die beobachteten Preise der Konkurrenz an die Zentrale des Mineralölunternehmens zu melden.
Exemplarisch erläutert das Kartellamt das zeitliche Muster am Beispiel der Kraftstoffpreise in Köln: Dort waren die Preise in den Jahren 2007 und 2008 am Freitag regelmäßig am höchsten - vor allem am Freitagnachmittag und Freitagabend. Im Jahr 2009 waren sie nur am Mittwochmorgen noch teurer. Die hohen Preise hielten sich meist bis zum Samstagmittag. Sonntags und montags kostete Benzin deutlich weniger. Spätestens am Dienstagmorgen zogen die Preise wieder an. Nie kam es zu Preissenkungen am Freitagabend. Grundsätzlich würden die Preise von Montag bis Donnerstag am häufigsten abends erhöht, am Freitag aber schon am Mittag.
Kartellrechtlich ist das Verhalten kaum zu beanstanden
Dass die Tankstellen die Preise weitgehend parallel ändern, sei ein Beleg für die Oligopolmacht. Explizit abgesprochen seien die Preise aber nicht. Die „Preisbeobachtung ohne Kommunikation“ sei kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Gegen die Preise will das Kartellamt daher nicht direkt vorgehen. Das Verhalten sei lediglich das Symptom der wettbewerbsfeindlichen Marktstruktur. Eine Aufsicht über die Preise sei auch kaum praktikabel. Die Wettbewerbshüter wollen künftig aber weitere Zusammenschlüsse in der Branche nicht oder nur unter strengen Auflagen genehmigen.
In anderen Ländern werden die Benzinpreise teilweise stärker reguliert. So dürfen die Tankstellen in Österreich seit Januar 2011 die Benzinpreise nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Für Deutschland sei das aber keine sinnvolle Regel, findet das Bundeskartellamt. Die Regel würde die Preiszyklen lediglich verlangsamen. In West-Australien gilt seit 2001 die sogenannte „24-Stunden-Regel“. Tankstellen müssen danach die Preise am Vortag ankündigen. Ab 6 Uhr morgens sind dann die Benzinpreise für 24 Stunden fest gebunden. Laut Kartellamt hat aber eine Studie ergeben, dass die üblichen Muster zwar zunächst verschwanden, die Zyklen danach aber wieder zurückgekehrt sind.
Lizenzen für Autobahntankstellen sollen versteigert werden
Speziell untersucht haben die Kartellwächter auch die Autobahntankstellen. Die Kartellwächter sehen hier vor allem den beschränkten Marktzutritt als Problem für den Wettbewerb. Bislang werden die Lizenzen für den Betrieb von Autobahntankstellen nach festgelegten Quoten vergeben. Nach dem in den 60er Jahren vereinbarten Quotenmodell sollen die Rechte an Autobahntankstellen grundsätzlich spiegelbildlich zu den Marktanteilen an gewöhnlichen Straßentankstellen vergeben werden.
Das Kartellamt hatte die Praxis damals gebilligt, hat inzwischen aber Bedenken. Ab dem Jahr 2013 sollen die Rechte zumindest teilweise versteigert werden. Davon verspricht sich das Kartellamt mehr Wettbewerb, weil neue Unternehmen in den Markt eintreten können.
bitte hier weiter lesen:
http://www.faz.net/artikel/C30350/ta...-30376058.html