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Alt 10-08-2005, 07:03   #3
Starlight
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Hintergrund: Sascha Opel und die Justiz


Der "Fall Sascha Opel" bewegt die Anleger schon seit den Hochzeiten des Neuen Marktes. Als Experte für Wachstumswerte genoß er kurzzeitig Guru-Status. Nach fraglichen Anlageempfehlungen wurde er zum Fall für die Gerichte.



Ende August 2002, der Neue Markt war bereits im freien Fall, war auch für Sascha Opel eine schwere Zeit. Ein Urteil gegen ihn schrieb Rechtsgeschichte. Denn zum ersten Mal wurde ein ehemaliger Börsenjournalist wegen "Insiderhandels" verurteilt. Zusammen mit seinem Mitangeklagten Daniel Kaufmann erhielt Opel vor dem, Stuttgarter Landgericht eine Freitheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Auch den erzielten Gewinn aus den vermeintlichen Insidergeschäften, 23.000 Euro, musste Opel zurück erstatten. Der Vorwurf: Opel sollte für sich und andere Investoren Aktien gekauft und anschließend mit Gewinn veräußert haben, nachdem deren Kurse durch Empfehlungen an Fonds in die Höhe getrieben worden waren.




Automatismus vom Empfehlung und Kursreaktion
Als stellvertretender Chefredakteur des Anlegermagazins "Der Aktionär" erlangte Sascha Opel während der Börsenblase um die Jahrtausendwende beinahe Kultstatus. Ebenso wie der auch heute noch amtierende Chefredakteur des Magazins, Bernd Förtsch, war er auch gern gesehener Gast bei TV-Börsensendungen wie der "3Sat Börse". Und seine Empfehlungen für zumeist kleinere Aktien aus dem Wachstums-Segment führten fast immer postwendend zu Kursreaktionen.

Diesen Beinahe-Automatismus für eigene Geschäfte genutzt zu haben, bestreitet Opel bis heute vehement. Er ging nach dem erstinstanzlichen Urteil des Stuttgarter Landgericht in Revision – und bekam vom Bundesgerichtshog (BGH) im November 2003 Recht. Allerdings nur in der Hinsicht, dass es sich bei Opels Verhalten nicht um "Insiderhandel" handele. Denn der Börsen-Experte hatte nicht im klassischen "Insider-Sinne" aufgrund von Informationen Dritter gehandelt. Insiderhandel ist nach den Bestimmungen des Wertpapierhandels-Gesetzes (WpHG) erst seit 1995 strafbar.

Kein Insiderhandel – aber Kursmanipulation
Allerdings sah auch das BGH ein potenziell strafbares Verhalten in seinen Handlungen. Der Straftatbestand der Kursmanipulation käme in Betracht, so die Bundesrichter. Sie verwiesen das Verfahren zurück an das Landgericht. Und schloss das Verfahren im Januar 2005 ab. Mit einer Verurteilung wegen Kursmanpuliation und einer Bewährungsstrafe, wie der zuständige Oberstaatsanwalt Hans Richter gegenüber boerse.ARD.de erklärte.

Sascha Opel steht damit nach Aussagen der Staatsanwaltschaft auch am Beginn seines "Pennystockrakete"-Projekts "unter Bewährung".
Quelle: ARD online
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