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Alt 29-06-2005, 09:13   #35
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Unterhalt:

Einkommenserhöhung für alle Kinder

Kinder geschiedener Eltern haben Anspruch auf höheren Unterhalt, wenn sich das Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers erhöht. Das gilt selbst dann, wenn die Einkommensverbesserung nicht auf eine Lohnerhöhung zurückzuführen ist, sondern sich wegen erneuter Heirat lediglich aus dem Splittingvorteil des neuen Paares ergibt.


Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Karlsruhe den Einspruch eines Vaters zurück, der den Unterhaltsanspruch für sein Kind aus erster Ehe nach erneuter Heirat weiterhin auf der Basis seines bisherigen Nettoeinkommens zahlen wollte (Az. 2 UF 39/04). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bei Unterhaltsfestlegungen immer zwischen dem Anspruch des Ex-Partners und dem des Kind unterschieden werden müsse. Danach wird der Partner-Unterhalt nach der Höhe des Einkommens zum Zeitpunkt der Scheidung festgelegt. Der Kindes-Unterhalt hängt dagegen von der Höhe des aktuellen Einkommens ab.

Das Prinzip des steigenden Unterhaltsanspruchs ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Damit soll die Benachteiligung von Kindern aus erster Ehe gegenüber Kindern aus zweiter Ehe vermieden werden. Allerdings darf der Unterhalt immer nur dann steigen, wenn der Selbstbehalt des Unterhaltszahlers nicht angegriffen wird.
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