Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15-08-2006, 11:55   #57
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
Benutzerbild von Sofix
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Frankfurt/M
Beiträge: 33.766
Grundsteuer:

Verfassungsgericht gewährt Bestandsschutz

Am 15. August ist sie wieder fällig – die Grundsteuer, sofern man als Hauseigentümer keine jährliche Zahlung leistet. Denn das Bundesverfassungsgericht hat Ende Juni die Hoffnungen zahlreicher Immobilieneigner zunichte gemacht, die die von den Gemeinden erhobene Grundsteuer für verfassungswidrig halten. „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“, lautete der Kernsatz des aus drei Sätzen bestehenden Karlsruher Beschlusses (Aktenzeichen 1 BvR 1644/05).

Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, die Grundsteuer auf selbst genutztes Wohneigentum verletze sie in ihrem Eigentumsrecht, da diese Immobilien keine Einnahmen abwerfen. Somit sei die Grundsteuer, die in der Regel bis zu mehreren Hundert Euro beträgt, aus der „Vermögenssubstanz“ zu zahlen. Daher verstoße diese Steuerart gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt.

„Der Karlsruher Beschluss ist ein Freifahrtschein für die Gemeinden“, kritisiert der Heidelberger Rechtsanwalt und Steuerberater Jan Weber, der die beiden Beschwerdeführer aus Bad Herrenalb vertreten hat. „Tausende von privaten Eigentümern, die aufgrund des laufenden Verfahrens Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt haben, fragen nun nach der Begründung des Beschlusses“, sagt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Interessenvertreter der Hauseigentümer hält das Anliegen der Beschwerdeführer, die Verfassungsmäßigkeit einer Steuererhebung auf die Vermögenssubstanz zu prüfen, weiterhin für berechtigt. Daher habe der Verband vom Bundesverfassungsgericht eine Begründung für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde erwartet.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Zukunft der Grundsteuer zunächst gesichert – sehr zur Freude der Kommunen. Denn diese rein kommunale Abgabe spült derzeit etwa 9,3 Milliarden Euro pro Jahr in die Kassen der deutschen Städte und Gemeinden. Nach Schätzungen des Verbands Wohneigentum entfällt fast die Hälfte dieser Summe auf selbst genutzte Immobilien, also auf Häuser, mit denen keine Einnahmen erzielt werden.

Steuerjuristen kritisieren zudem Ungleichbehandlungen bei der Grundsteuer. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Hebesätze, weil für vergleichbare Häuser in verschiedenen Städten unterschiedlich hohe Steuersätze anfallen. Die Grundsteuerhöhe wird in einem komplizierten zweistufigen Verfahren ermittelt Dabei wird der so genannte Steuermessbetrag mit dem in der jeweiligen Kommune gültigen Hebesatz multipliziert. Auf Basis der Einheitswertermittlung des Finanzamts ergeht der Grundsteuerbescheid. Er wird von der Gemeinde erlassen, nur in Berlin und Hamburg sind hierfür die Finanzämter zuständig.

Tausende von Hauseigentümern hatten wegen des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt. Die Städte verfahren bei den eingelegten Widersprüchen der Bürger jetzt unterschiedlich. München etwa, wo 30.000 Verfahren anhängig sind, lässt die eingelegten Rechtsmittel dauerhaft ruhen. Es sei denn, der Bürger fordert eine Entscheidung, die ihn dann etwa 60 Euro kostet. Andernorts kann es sich empfehlen, den Widerspruch jetzt zurückzunehmen, um so eventuell Verfahrenskosten zu sparen.
__________________
Gruß Sofix
Sofix ist offline   Mit Zitat antworten