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Alt 09-08-2006, 11:27   #56
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Teilkasko:

Kratzer bei Autoeinbruch werden nicht ersetzt

Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet Schadenersatz unter anderem bei Diebstahl des Fahrzeugs sowie bei Einbruch und Entwendung von Gegenständen aus dem Auto. Wird bei einem Einbruch das Auto beschädigt, muss die Versicherung aber nur bedingt zahlen.

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 17.5.2006 klar (Az. VI ZR 212/05): Werden Teile am Fahrzeug mutwillig beschädigt, ohne dass dies in direktem Zusammenhang mit dem Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug heraus zu tun hat, muss die Versicherung für diese Schäden nicht aufkommen.

Im konkreten Fall regulierte die Teilkasko eines Fahrzeughalters den Diebstahl eines MP3-Players und die eingeschlagene Fensterscheibe am Auto. Da die Diebe aber noch zahlreiche Kratzer an der Karosserie sowie Einstiche am Verdeck des Wagens hinterlassen hatten, verlangte der Kläger auch Ersatz für diese Schäden. Die Richter wiesen jedoch die Klage mit der Begründung zurück, diese Schäden hätten nicht ursächlich etwas mit dem Diebstahl zu tun und seien daher kein Fall für die Teilkasko. Hierfür sei die Vollkasko zuständig.
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