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Alt 04-08-2006, 12:18   #55
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Mieterhöhung:

Vermieter muss Kappungsgrenze beachten

Mieter sollten bei Mieterhöhungen darauf achten, dass die gesetzlich zulässigen Höchstmieten nicht überschritten werden. Grundsätzlich gilt, dass die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Auskunft über die Höhe der Vergleichsmiete gibt der jeweilige Mietspiegel der Kommune.

Neben der Vergleichsmiete müssen Vermieter aber auch die so genannte Kappungsgrenze beachten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 20 Prozent steigen dürfen. Fordert der Vermieter eine höhere Mietsteigerung, kann der Mieter dies – mit Recht – ablehnen.

Vermieter sind verpflichtet, die Gesetze zu beachten. Fordert zum Beispiel ein Vermieter statt 20 Prozent 50 Prozent Mieterhöhung, so sprechen die Juristen von Mietwucher. In diesem Fall droht dem gierigen Vermieter eine Haftstrafe bis zu zehn Jahre. Die Verjährung für eine solche Straftat beträgt fünf Jahre, das heißt geprellte Mieter können auch im Nachhinein noch Anzeige erstatten.
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