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Alt 18-01-2006, 11:34   #47
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Kfz-Steuer:

Keine Ersparnis mit ehemaligen Postautos

Die Freude über das vermeintliche Schnäppchen kann beim Kauf eines ehemaligen Postautos schnell dem Ärger weichen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Brandenburg (Az.: 4 K 12/04) dürfen diese Autos nämlich nicht als LKW versteuert werden, sondern unterliegen der Steuerpflicht für PKW.

Der Hintergrund: Die Deutsche Post verkauft oft Gebrauchtwagen, deren hintere Seitenfenster durch Blech ersetzt worden sind und bei denen ein Laderaumtrenngitter eingefügt ist. Die Händler werben bei diesen Autos dann oft damit, dass es sich zulassungsrechtlich um LKW handele, für die der geringere - nach dem Gewicht berechnete - Kfz-Steuersatz für Lkw zu zahlen sei.

Das aber sehen die Brandenburger Richter anders: Die meist als „verblechte Postautos“ bezeichneten Fahrzeuge seien steuerrechtlich als PKW anzusehen, sodass der Käufer normale Kfz-Steuer zahlen müsse. Zwar würden die ausrangierten Postautos von der Kfz-Zulassungsstelle in der Regel als LKW eingestuft, dies aber sei – so die Richter- für die Kfz-Steuerfestsetzung nicht verbindlich.
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