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Alt 16-11-2005, 12:14   #45
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Probefahrt:

Wer zahlt nach einem Unfall?

Kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, stellt sich die Frage: Wer muss zahlen? Stammt das geliehene Fahrzeug vom Autohändler, ist die Sache relativ schnell geklärt: Die Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung des Autohauses springt ein. Doch wie sieht es beim Kauf von Privat aus?

Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie beim gewerblichen Autohandel: Die Haftpflichtversicherung des Verkäufers ist in der Pflicht. Kaufinteressenten sollten aber darauf achten, dass das Fahrzeug erstens polizeilich angemeldet ist und zweitens versichert ist. Besitzt das Auto kein amtliches Kennzeichen ist Vorsicht geboten – sehr wahrscheinlich besteht für den Wagen kein Versicherungsschutz. Ein Streitpunkt bei einem Unfall ist zumeist die Rückstufung im Schadenfall. Hier müssen sich die Vertragsparteien wohl gütlich einigen, soll der Fall nicht vor Gericht landen.

Komplizierter ist es bei einem Schaden am zu verkaufenden Fahrzeug. Besitzt der Verkäufer keine Kasko-Versicherung, muss der Unfallverursacher den Schaden wohl selbst regulieren. Ist eine Kasko-Police vorhanden, kommt es auf deren Vertragsinhalt an. Die Versicherungsgesellschaft kann den Schaden zwar übernehmen, doch muss der Probefahrer sich darauf einstellen, eventuelle Selbstbeteiligungen bzw. Heraufstufungen in der Schadenfreiheitsklasse selbst auszugleichen.

Wichtig: Beide Parteien sollten vor Beginn der Probefahrt immer vereinbaren, wie sie im Schadenfall verfahren wollen. Damit werden potentielle Streitfälle im vorhinein entschärft. Zudem sollte sich der Verkäufer den Führerschein des Käufers zeigen lassen, ansonsten kann es passieren, das der Verkäufer bei einem Unfall des Probefahrers seinen Versicherungsschutz verliert, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
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