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Alt 14-01-2004, 14:17   #4
crazy_coco
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Intershop verläßt Nasdaq

(Intershop) Intershop Communications AG gab heute die freiwillige Einstellung seiner Börsennotierung am Nasdaq National Market ("Nasdaq") mit´Wirkung zum Handelsschluss am 17. Februar 2004 bekannt. Von diesem Datum an werden von Intershop ausgegebene American Depositary Receipts (ADRs) nicht mehr an der Nasdaq gehandelt werden können.

Intershop hat gegenüber der Citibank, N.A., der Verwahrstelle der Intershop-ADRs ("Verwahrstelle"), sein ADR-Programm mit Wirkung zum 17. Februar 2004 gekündigt und beabsichtigt, zum selbem Zeitpunkt sein Registration Statement F-6 in Bezug auf alle im Rahmen seines ADR-Programmes nicht ausgegebenen ADR bei der US Securities and Exchange Commission zu beenden.

Den Regelungen zur Kündigung des ADR-Programmes im Depotvertrag zwischen Intershop und Citibank, N.A. (der "Depotvertrag") zufolge sind die Inhaber von Intershop-ADRs berechtigt, ihre ADRs zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der sechs auf den 17. Februar 2004 folgenden Monate zurückzugeben. ADR-Inhaber, die demzufolge ihre ADRs bis zum 17. August 2004 einreichen, erhalten dafür die entsprechende Anzahl der den eingereichten ADRs zugrunde liegenden Intershop-Inhaberstammaktien. ADR-Inhaber, die ihre ADRs nicht bis zum 17. Februar 2004 zum Umtausch einreichen, werden in der Zeit vom 17. Februar 2004 bis zum 17. August 2004 nicht übertragbare ADRs halten.

Für alle Intershop-ADRs, die nicht bis zum 17. August 2004 zum Umtausch eingereicht werden, wird die Verwahrstelle automatisch die zugrunde liegenden Intershop-Inhaberstammaktien zu dem an der Frankfurter Wertpapierbörse erzielbaren Preis verkaufen. Anschließend zahlt die Verwahrstelle die Barerlöse aus dem Verkauf abzüglich eventuell anfallender Gebühren, Aufwendungen, Steuern oder behördlicher Abgaben an diese ADR-Inhaber aus.

Intershop prüft derzeit, ob eine Verkürzung der 6-Monatsfrist für den Fall des Umtausches von Intershop-ADRs in zugrunde liegende Intershop-Inhaberstammaktien bzw. für den Fall des Nicht-Umtausches der Intershop-ADRs mit anschließender Veräußerung der Intershop-ADRs und Barauszahlung des Erlöses durch die Verwahrstelle möglich ist. Sollte die Umtauschfrist verkürzt werden können, wird Intershop die Inhaber von Intershop-ADRs darüber in Kenntnis setzen.

Wie am 30. Oktober 2003 bekannt gegeben wurde, hat der Vorstand von Intershop aufgrund des geringen Handelsumsatzes und des geringen Anteils der ausgegebenen ADRs an der Gesamtzahl der von Intershop ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien die Einstellung der Nasdaq-Börsennotierung und die Beendigung seines ADR-Programmes beschlossen. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen in den letzten zwölf Monaten vor dem 9. Januar 2004 lag bei 5.704 ADRs, verglichen mit 112.108 zugrunde liegenden Intershop-Inhaberstammaktien im gleichen Zeitraum. Zum 9. Januar 2004 lag die Zahl der ausgegebenen Intershop-ADRs bei 178.750, denen nur 0,8 Prozent der insgesamt von Intershop ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien zugrunde liegen.

Vor diesem Hintergrund und nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile einer fortgesetzten Nasdaq-Börsennotierung, insbesondere aber auch unter Berücksichtigung der Kosten in Verbindung mit den Notierungsfolgepflichten und der Aufrechterhaltung des ADR-Programmes sieht der Vorstand von Intershop keine wesentlichen Vorteile in der Fortsetzung des ADR-Programms und der Notierung an der Nasdaq.

Intershops laufendes US-Geschäft ist von der Entscheidung, die Notierung seiner ADRs an der Nasdaq zurückzuziehen, nicht betroffen. Die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Intershop-Aktien und die Notierung der Intershop-Inhaberstammaktien im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse bleiben von den geplanten Aktionen unberührt.

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