§ 3 UWG, § 2 II Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz
Die Angabe "ohne Maklergebühr" in einer Kleinanzeige eines Maklers ist keine irreführende Werbung.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 26.10.00; NZM 01,594) hat entschieden, das ein Makler in Zeitungsanzeigen Wohnungen mit dem hervorgehobenen Hinweis "ohne Maklercourtage" zur Vermietung anbieten darf. Dies sei keine irreführende Werbung und damit kein unlauterer Wettbewerb. Selbst wenn gerade dieser Makler im konkreten Fall gar keine Maklercourtage verlangen dürfte, so wird dennoch nicht mit einer - für jeden Makler geltenden - Selbstverständlichkeit geworben, wie das Oberlandesgericht feinsinnig festgestellt hat.
Das Gericht hat dabei auf die Sicht des Mieters abgestellt. Der Mieter wisse, dass in manchen Fällen eine Courtage gezahlt werden muss, in anderen jedoch nicht. Den Mieter interessiere aber nur, ob er den Makler bezahlen muss oder nicht, der genaue Grund ist ihm jedoch egal. Mit anderen Worten: Der Mieter zieht aus dieser Information keine Rückschlüsse auf die Stellung des Maklers zum Vermieter, weshalb der Makler auch keine irreführenden Angaben macht.
nur mal so...
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have a nice day
wh
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