hola,
Eigenheimzulage Teil 2
Bauherren müssen ihr Vorhaben so weit bringen, dass sie den Bauantrag, die Bauanzeige oder die Bauunterlagen bis zum 31. Dezember 2003 bei der Baubehörde einreichen können. Einziehen müssen sie in ihren Neubau jedoch erst im Jahr der Fertigstellung.
Können Käufer ihr Heim erst 2004 beziehen, sollten sie einen Tag aus 2004 als Anschaffungstermin im Kaufvertrag vereinbaren. Angeschafft ist es juristisch gesehen an dem Tag, an dem Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Legt man das Anschaffungsdatum auch in dieses Jahr, beginnt auch die Eigenheimförderung formal 2003. Das erste Geld gibt es aber erst nach dem Einzug. Klappt der dann erst 2004, verschenken Käufer die erste Rate der Förderung, wenn sie einen Termin aus 2003 als Anschaffungstermin wählen.
Für Sie persönlich bedeutet diese Regelung, dass Sie die Eigenheimzulage auch erst nächstes Jahr beantragen können, sie dadurch aber ggf. die erste Rate der Eigenheimzulage verschenken.
q: h+g
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Ciao Stefano
Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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