Bekanntmachung nach § 246 AktG
Die Aktionäre Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart, Dr. Leonhard Knoll, Mainbernheim und B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Mainbernheim, haben beim Landgericht Bonn (Az. 16 O 49/03) Anfechtungsklage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Juli 2003 zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DSL Holding Aktiengesellschaft in Abwicklung auf die Deutsche Postbank AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung) erhoben.
Die Aktionärin JKK Beteiligungs-GmbH, Würzburg, hat ebenfalls beim Landgericht Bonn (Az. 16 O 50/03) Anfechtungsklage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Juli 2003 zu Tagesordnungspunkt 7 erhoben.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.
Bonn, im September 2003
DSL Holding Aktiengesellschaft
in Abwicklung
Die Abwickler
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viele grüsse
cade
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