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Alt 22-09-2003, 21:59   #21
cade
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Bekanntmachung nach § 246 AktG
Die Aktionäre Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart, Dr. Leonhard Knoll, Mainbernheim und B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Mainbernheim, haben beim Landgericht Bonn (Az. 16 O 49/03) Anfechtungsklage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Juli 2003 zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DSL Holding Aktiengesellschaft in Abwicklung auf die Deutsche Postbank AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung) erhoben.

Die Aktionärin JKK Beteiligungs-GmbH, Würzburg, hat ebenfalls beim Landgericht Bonn (Az. 16 O 50/03) Anfechtungsklage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Juli 2003 zu Tagesordnungspunkt 7 erhoben.

Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.




Bonn, im September 2003

DSL Holding Aktiengesellschaft
in Abwicklung

Die Abwickler
__________________
viele grüsse

cade
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